Ersatzbaustoffverordnung

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Am 1. August 2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Mantelverordnung in Kraft.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat FAQs zur Umsetzung der Mantelverordnung veröffentlicht. Für die Umsetzung in Thüringen stellt das TLUBN Informationen sowie Merkblätter zur Verfügung. Unternehmen, die von den Regelungen der Mantelverordnung betroffen sind, können konkrete Hinweise oder Fragen direkt an das TLUBN unter abfallwirtschaft@tlubn.thueringen.de geben.
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) veröffentlichte im Juni 2023 den Erlass der Mantelverordnung/Ersatzbaustoffverordnung mit Regelungen zu den Gültigkeiten und Zuständigkeiten.

Hintergrund

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Das Verordnungspaket trat am 1. August 2023 in Kraft und kann im Bundesanzeiger abgerufen werden.
Mit der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung werden deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter festgelegt.
In seiner Stellungnahme vertritt die DIHK die Einschätzung, dass die Maßgaben des Bundesrates die Verwertung mineralischer Abfälle erschweren und zusätzliche Bürokratiekosten verursachen werden. Allerdings beeinträchtigen die unterschiedlichen und nicht rechtsverbindlichen Vorgaben der Bundesländer heute die Akzeptanz, Rechtssicherheit und Vermarktungswege mineralischer Abfälle. Diese derzeitigen Regelungen sind mit großen Unsicherheiten für die Praxis verbunden. Deshalb wäre das Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens nach Einschätzung der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen - mit Ausnahme einiger Unternehmen im Baugewerbe - schlechter als der Status Quo.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Quelle: DIHK, BMU