Ersatzbaustoffverordnung

Infoveranstaltung "Ersatzbaustoffverordnung in der Praxis"

Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten, mit der erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Untersuchung und den Einbau von Ersatzbaustoffen festgelegt wurden. Damit haben sich die (landes)rechtlichen Regelungen für das Recycling der jährlich 220,6 Millionen Tonnen  mineralischen Bauabfälle - die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland – geändert. Beispielsweise ist nunmehr das Inverkehrbringen mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) und deren Verwendung in technischen Bauwerken nur noch zulässig, wenn diese einer definierten Ersatzbaustoffverordnung-Materialklasse zugeordnet werden können.
Derzeit gibt es noch zahlreiche Fragen und Herausforderungen zur Ersatzbaustoffverordnung die in der Kooperationsveranstaltung zwischen den Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie dem EGRW (Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr e.V.) diskutiert werden sollen.
Die Veranstaltung findet am 7. August 2024 von 13:00 bis 16:00 Uhr 
in der Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Bahnhofstr. 4-8, 98527 Suhl, statt.
Agenda
13:00 Uhr
Begrüßung
Tilo Werner, IHK Südthüringen und Werner Baumann, EGRW e.V., Frankfurt a. M.
13:10 Uhr  
Recyclingmaterial für Thüringer Bauvorhaben – regulatorische Aspekte
Dr. habil. Martin Gude, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Erfurt
13:40 Uhr
Welche EGRW-Unternehmen „können“ EBV und was sind die „Lessons Learned“?
Werner Baumann, EGRW e.V., Frankfurt a. M.
14:00 Uhr 
EBV aus Sicht einer Qualitätssicherungsgesellschaft – Erfahrungen aus dem Eignungsnachweis
Thomas Fischer, Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH, Bonn
14:20 Uhr 
EBV aus Sicht eines Entsorgers – Hürden für den MEB-Markteintritt & Lösungsansätze
Dr. Alexander Traut, OMROS Umweltservice GmbH, Hildburghausen
14:40 Uhr
EBV aus Sicht eines Schlackeaufbereiters – Welchen Weg gehen die Stoffströme?
Michael Kozik, Stork Umweltdienste GmbH, Leipzig
15:00 Uhr
Diskussion & Netzwerken
Wir laden Sie herzlich zu der kostenfreien Veranstaltung ein und nehmen Ihre Anmeldung gern bis zum 26. Juli 2024 entgegen.

Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz

Am 1. August 2023 trat die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der Mantelverordnung in Kraft.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat FAQs zur Umsetzung der Mantelverordnung veröffentlicht. Für die Umsetzung in Thüringen stellt das TLUBN Informationen sowie Merkblätter zur Verfügung. Unternehmen, die von den Regelungen der Mantelverordnung betroffen sind, können konkrete Hinweise oder Fragen direkt an das TLUBN unter abfallwirtschaft@tlubn.thueringen.de geben.
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) veröffentlichte im Juni 2023 den Erlass der Mantelverordnung/Ersatzbaustoffverordnung mit Regelungen zu den Gültigkeiten und Zuständigkeiten.

Hintergrund

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Das Verordnungspaket trat am 1. August 2023 in Kraft und kann im Bundesanzeiger abgerufen werden.
Mit der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung werden deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter festgelegt.
In seiner Stellungnahme vertritt die DIHK die Einschätzung, dass die Maßgaben des Bundesrates die Verwertung mineralischer Abfälle erschweren und zusätzliche Bürokratiekosten verursachen werden. Allerdings beeinträchtigen die unterschiedlichen und nicht rechtsverbindlichen Vorgaben der Bundesländer heute die Akzeptanz, Rechtssicherheit und Vermarktungswege mineralischer Abfälle. Diese derzeitigen Regelungen sind mit großen Unsicherheiten für die Praxis verbunden. Deshalb wäre das Scheitern des Gesetzgebungsvorhabens nach Einschätzung der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen - mit Ausnahme einiger Unternehmen im Baugewerbe - schlechter als der Status Quo.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Quelle: DIHK, BMU