Luftreinhaltung

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Verfahrenserleichterungen in Thüringen

Am 06.11.2023 wurde der Bund-Länder-Pakt „Beschleunigung" beschlossen. Dieser enthält drei weitreichende Punkte:
  • die Möglichkeiten einer früheren Öffentlichkeitsbeteiligung sollen stärker genutzt werden,
  • die Durchführung einer Antragskonferenz bei komplexen Verfahren zum Regelfall werden und
  • die Anzahl von Verfahren mit zulässiger digitaler Bekanntmachung und digitaler Beteiligung erhöht werden.
Bereits am 31.08.2023 hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) einen Erlass an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) sowie an die Landkreise und kreisfreien Städte übermittelt, der die frühe Offentlichkeitsbeteiligung und die Antragskonferenz zum Thema hat. Der Erlass ist hier einsehbar. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 342 KB)
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist sehr komplex. Die Genehmigungsbehörde muss den Antragsteller, die Fachbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen. Daneben muss sie alle fachlichen Belange bündeln und würdigen.
Ziel des TMUEN ist es, eine intensive Kommunikation zwischen den Akteuren zu ermöglichen, die aber gleichzeitig einen Beschleunigungseffekt hat. Mit dem erwähnten Erlass wird dieses Ziel erreicht. Der Erlass dient den wirtschaftlichen Interessen der Thüringer Unternehmerinnen und Unternehmer.
Der Erlass schreibt drei wesentliche Punkte vor:
  • die Genehmigungsbehörde und der Vorhabenträger treten vor Antrag-stellung in Kontakt und besprechen gemeinsam das Verfahren
  • die Behörde soll den Vorhabenträger anregen, die Öffentlichkeit früh-zeitig zu beteiligen
  • die Genehmigungsbehörde und die Fachbehörden teilen dem Vor-habenträger im Rahmen der sog. Antragskonferenz mit, welche Nach-weise dieser zu erbringen hat und wo die voraussichtlichen Verfahrens-schwierigkeiten liegen.
Dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger bereits zu Beginn einbezogen und nicht erst während des laufenden Verfahrens. Etwaige Einwände werden so nicht nur frühzeitig erkannt, sondern deren Anzahl wesentlich verringert.
Die Antragskonferenz ist ein weiteres wichtiges Instrument der Verfahrensbeschleunigung. Dabei lädt die Genehmigungsbehörde das Unternehmen sowie alle Behörden an einen Tisch. Die Behörden teilen dem Unternehmen sodann mit, welche Nachweise erforderlich sind und wo eventuelle Verfahrensschwierigkeiten liegen könnten. So weiß das Unternehmen sofort, worauf es im Verfahren ankommt und welche Unterlagen konkret vorgelegt werden müssen.
Darüber hinaus hat das TMUEN am 26.04.2023 einen Erlass über die Anwendung des § 2 EEG an das TLUBN sowie an die Landkreise und kreisfreien Städte übermittelt. Dieser Erlass weist die Behörden an, den gesetzlichen Vorrang erneuerbarer Energien zu beachten. Sie können den Erlass hier einsehen. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2891 KB)
Das laufende Gesetzgebungsverfahren des Bundes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll im Dezember 2023 abgeschlossen sein. Das TMUEN wird Sie kurzfristig nach dem Abschluss dieses Verfahrens selbstverständlich über die IHK einladen.
Quelle: TMUEN

Referentenentwurf zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die DIHK setzt sich in ihrer Stellungnahme für eine weiterhin fakultative frühe Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Der Anreiz für Unternehmen, diese zu nutzen, sollte jedoch erhöht werden, indem spätere Beteiligungen reduziert werden können. Insbesondere spätere Erörterungstermine sollten dadurch entfallen können. Das Bundesinnenministerium hatte vor Ostern einen Referentenentwurf zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) versandt.
Statt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlicher zu regeln und damit die Dauer der Verfahren noch weiter zu verzögern, sollten im VwVfG nach Einschätzung der DIHK die Anreize erhöht werden, die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zu nutzen. Dazu sollte:
  • die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung weiterhin fakultativ bleiben.
  • spätere Öffentlichkeitsbeteiligungen bei ihrer Durchführung – wo möglich – und insbesondere die europarechtlich nicht vorgeschriebenen Erörterungstermine entfallen.
Aufgrund der kurzen Frist zur Abgabe der Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB)konnte eine umfassende Konsultation in der IHK-Organisation nicht abgeschlossen werden. Insoweit ist die hier vorliegende Stellungnahme eine vorläufige.

Gesetzentwurf zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen.
Der Entwurf sieht verschiedene Anpassungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Verordnung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens (9. BImSchV) vor. Beispielsweise sollen Anlagenbetreiber über die Vollständigkeit der Unterlagen unterrichtet, eine Verlängerung der Genehmigungsfristen durch die Behörde beschränkt und die Rolle des Projektmanagers konkretisiert werden. Wie die Windenergie sollen künftig auch Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff (Elektrolyseure) von Regelungen profitieren können, die die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Dazu gehören beispielsweise die Zustimmungsfiktion beteiligter Behörden und die Stichtagsregelung. Zudem wird das Repowering von Windenergieanlagen weiter erleichtert.
Die DIHK unterstützt in seiner Stellungnahme diese Regelungsvorschläge. Allerdings gelten die wesentlichen Beschleunigungselemente des Gesetzes nur für Windenergieanlagen und Elektrolyseure. Sie sollten auf alle Genehmigungsverfahren unter dem Immissionsschutzrecht ausgeweitet werden.
Quelle: DIHK

Planungs- und Genehmigungsverfahren zukunftsfähig gestalten

Die anstehenden Herausforderungen - vom Klimaschutz bis zur Versorgungssicherheit mit Energie und Rohstoffen - bedeuten, dass Unternehmen große Teile der Infrastruktur, Gebäude oder Anlagen in wenigen Jahren neu bauen, erweitern oder modernisieren müssen.
Die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland bremsen diesen Wandel.
Der Koalitionsvertrag hat viele Vorschläge der Wirtschaft zur Planungsbeschleunigung aufgegriffen. In „Bereit zur Transformation - Planungs- und Genehmigungsverfahren zukunftsfähig gestalten“ zeigt der DIHK, wie die Maßnahmen im gesamten Planungs- und Zulassungsrecht umgesetzt werden sollten.
Besonders wichtig ist aus Sicht der IHK-Organisation dabei, die Verfahren insgesamt zukunftsfähig auszurichten. Dazu müssen Unternehmen aller Branchen und Größen ihre Projekte schneller als bisher realisieren können. Deshalb sollten Beschleunigungsmaßnahmen nicht nur im Energiesektor, sondern in allen Wirtschaftsbereichen greifen und im gesamten Planungs- und Genehmigungsrecht umgesetzt werden.
Die Vorschläge für effizientere Verfahren reichen deshalb von der Planung großer Infrastrukturvorhaben bis zur einfachen Baugenehmigung.
Weitere Informationen und die Eckpunkte für schneller Verfahren finden Sie auf der Webseite der DIHK.
Quelle: DIHK, Stand: 04/22