Neues Immissionsschutzrecht

Informationsveranstaltung am 6. August 2024

Am 14. Juni 2024 wurde die Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) nach dem Deutschen Bundestag auch im Bundesrat beschlossen. Dazu wird auch die 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) angepasst. Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz lädt in Kooperation mit den Thüringer Industrie- und Handelskammern interessierte Unternehmen und betroffene Akteure für den 6. August 2024 von 14:00 – 17:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung  „Das neue Immissionsschutzrecht – Die aktuelle Lage zur Verfahrensbeschleunigung” ein.
Es wird über neue rechtliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, die sich aus der Novellierung des BImSchG für die Verfahrensbeschleunigung bei der Antragstellung ergeben, informiert. Die Veranstaltung bietet auch die Gelegenheit, die begonnenen Arbeitsgespräche zur Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren in Thüringen fortzusetzen.
Die Veranstaltung wird hybrid durchgeführt.
Der Präsenztermin findet im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt statt.
Interessenten melden sich bitte bis 25. Juli 2024 per E-Mail Referat21@tmuen.thueringen.de an.
Bitte geben Sie an, ob Sie vor Ort oder virtuell teilnehmen wollen. Die Vergabe der Plätze in Präsenz erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung.
Mit folgenden Link können Sie sich direkt zur Informationsveranstaltung einwählen: https://meettest.thueringen.de/room/316047da-0d38-42cf-8a07-57d50411e44b?invite=beb1a649-5923-4f6e-b012-b0fa160a598a