REACH: Beschränkung von PFAS
Im Januar 2023 haben deutsche Behörden in Zusammenarbeit mit den Niederlanden, Dänemark, Norwegens und Schwedens einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die OECD-Definition der gesamten Stoffgruppe von ca. 10.000 PFAS-Verbindungen und sieht ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) und der Verwendung von PFAS als solches, als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze vor. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.
Die vorgeschlagene Beschränkung hat das Ziel, die PFAS-Emissionen in die Umwelt zu verringern sowie Produkte und Verfahren sicherer zu machen. Dies unterstütze die weitreichenden Ziele der EU-Chemikalienstrategie und des Aktionsplans "Zero Pollution".
Betroffen sind u.a. Zukunftstechnologien, Halbleiter, Brennstoffzellen, Sensorik, Batterien, Wasserstoff-Erzeugung, Medizintechnik, etc.
EU-Konsultation
Vom 22. März bis zum 25. September 2023 führte die ECHA eine öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag durch. Weitere Informationen sind auf der ECHA-Informationen zu Perfluoralkylchemikalien (PFAS) zusammengefasst.
Die DIHK hat diese Handlungsempfehlungen veröffentlicht.
ECHA veröffentlicht FAQs zur Konsultation
Während der Informationsveranstaltung am 5. April 2023 sind insgesamt über 1.600 Fragen bei der ECHA eingegangen. Der Fragenkatalog ist online und konzentriert sich auf die Konsultation selbst, die Meinungsbildung in den Ausschüssen der ECHA und das REACH-Beschränkungsverfahren.
Während der Informationsveranstaltung am 5. April 2023 sind insgesamt über 1.600 Fragen bei der ECHA eingegangen. Der Fragenkatalog ist online und konzentriert sich auf die Konsultation selbst, die Meinungsbildung in den Ausschüssen der ECHA und das REACH-Beschränkungsverfahren.
Die Auswertung der Konsultation liegt noch nicht vor.
Weitere Informationen
- Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
- Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
- Weitere Einzelheiten über die vorgeschlagene Beschränkung sowie weitere Informationen auf der Website der ECHA und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- beim Bundesumweltministerium
- sowie beim Umweltbundesamt
Rückblick
PFAS – Quo vadis ? Der Beschränkungsvorschlag und wie Sie sich beteiligen können
REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Die Vorträge sind über den obigen Link abrufbar. |