Chemikalien und Gefahrstoffe

Chemikalien-Verbotsverordnung

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) beschränkt seit 1993 das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse und stellt Anforderungen an ihre Abgabe.
Nach der Verordnung müssen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 der ChemVerbotsV wiederkehrende Fortbildungen absolviert werden. Eine Fortbildung muss spätestens sechs Jahre nach der bestandenen Sachkundeprüfung durchgeführt und dann alle drei bzw. sechs Jahre wiederholt werden.
Die Sachkundeprüfung im Freistaat Thüringen erfolgt durch das:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat Umweltüberwachung und Gentechnik
Ansprechpartner: Frau Weichert / Herr Dr. Lechtenberg
0361/ 37737156 oder 0361/ 37737698