Klima

Fragen und Antworten zu Fluorierten Treibhausgasen

Viele Unternehmen fallen - zum Beispiel als Betreiber von Klima- und Kühlgeräten - ggf. unter die neue europäische Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung). Diese trat am 1. Januar 2015 in Kraft und löste die Vorgänger-Verordnung ab. Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur neuen Verordnung (EU) Nr. 517/2014 und zur ergänzenden deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung hat das Umweltbundesamt zusammengestellt.
Die hier abrufbare FAQ-Liste ist in neun thematische Abschnitte unterteilt. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass seine Auslegungen für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht verbindlich sind. Für den Vollzug der Verordnungen sind die Bundesländer zuständig, die im Zweifelsfall kontaktiert werden sollten. Hier finden Sie eine Liste der zuständigen Behörden.
Zur ergänzenden deutschen Verordnung hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) vor einiger Zeit eine gesonderte Vollzugshilfe zur Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung erstellt.
Hier finden Sie die Liste anerkannter Einrichtungen und Fortbildungsträger nach § 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Quelle: Umweltbundesamt