Stellungnahme der Thüringer IHKs zur Landesnetzagentur

Die Bundesländer sind gemäß § 54 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für die Regulierung der Betreiber von Strom- und Gasnetzen mit bis zu 100.000 mittelbar oder unmittelbar angeschlossenen Kunden zuständig. Im Freistaat betrifft das alle Stadtwerke mit Ausnahme der Tochterunternehmen der Stadtwerke Erfurt und der Thüringer Energie AG. Es steht den Bundesländern frei, diese Aufgabe im Rahmen einer Organleihe zur Durchführung an die Bundesnetzagentur zu übertragen. Hierfür hat sich Thüringen 2006 entschieden.
Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt dies Organleihe mit der Bundesnetzagentur zu kündigen und eine eigene Landesnetzagentur zur Regulierung der Thüringer Strom- und Gasnetze zu gründen.

Die Thüringer Industrie und Handelskammern haben dazu eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet.

Die aktuelle Stellungnahme der Thüringer IHKs sowie die Stellungnahme der IHK Erfurt zum selben Thema vom 19. April 2018 finden Sie unter 'Weitere Informationen'.