TIPPS FÜR REISENDE

Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll

Haben Sie etwas zu verzollen? Diese Frage braucht Reisende nicht in Panik zu versetzen, wenn sie sich bereits vor Urlaubsbeginn danach erkundigen, welche Zollbestimmungen bei der Rückreise nach Deutschland gelten.

Ihr Weg durch den Zoll – Abgabenrechner für Reiseverkehr

Es müssen nicht unbedingt verbotene Gegenstände sein, die den Zoll auf den Plan rufen. Auch innerhalb der EU gibt es für bestimmte Waren, wie Zigaretten und Spirituosen, Höchstgrenzen für die Einfuhr. Aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren in festgelegten Freimengen abgabenfrei eingeführt werden. Aber auch innerhalb dieser Grenzen kann nicht alles, was in anderen Ländern verkauft wird, bei der Einreise nach Deutschland ohne Weiteres mitgebracht werden. Z. B. bei Waren, die unter den Artenschutz fallen, bestimmten Kulturgütern, gefälschter Markenkleidung u.v.m. drohen Bußgeldverfahren und Geldstrafen.
Der Abgabenrechner für Reiseverkehr hilft dabei, trotz der vielen Einfuhrbestimmungen den Überblick zu behalten. So können Reisende bereits vor Reiseantritt prüfen, was sie aus dem Ausland mitbringen dürfen und wovon sie unbedingt Abstand nehmen sollten. Der Abgabenrechner Reiseverkehr die App enthält unter anderem Antworten auf folgende Fragen:
  • Welche Waren sind bei der Einreise nach Deutschland erlaubt?
  • Was ist bei der Einfuhr der unterschiedlichen Waren zu beachten?
  • Welche Waren mit welchem Warenwert können abgabenfrei mitgebracht werden?
  • Was ist zu bezahlen ist, wenn die Freimenge überschritten wurde?
  • Was passiert, wenn Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, mitgebracht werden?
Sofern Waren nicht im Urlaubsland, sondern online eingekauft wurden, bietet der Abgabenrechner für Postverkehr wichtige Hinweise.
Einschränkungen bei der Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland bestehen auch durch den Artenschutz. Nicht jedes Souvenir kommt durch den Zoll. Vorsicht ist bei geschützten Pflanzen und Tieren sowie daraus hergestellten Waren geboten.
Quelle: Generalzolldirektion

Online-Anwendung „Artenschutz im Urlaub“

Jeder Reisende hat bereits Souvenirs aus seinem Urlaub mitgebracht. Doch welche Andenken dürfen nach Deutschland eingeführt werden und was ist dabei zu beachten? Besondere Vorsicht ist bei geschützten Tieren und Pflanzen sowie daraus hergestellten Waren geboten.
Ein Verstoß gegen die Artenschutzbestimmungen wird streng geahndet und kann die Beschlagnahmung des Souvenirs durch den Zoll, aber auch die Verhängung von Bußgeldern und Einleitung von Strafverfahren durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Folge haben.
Die deutsche Zollverwaltung und das BfN bieten unter www.artenschutz-online.de die kostenlose Online-Anwendung „Artenschutz im Urlaub“ an. Damit können sich Reisende bereits vor Antritt ihrer Reise über geschützte Arten und deren Erzeugnisse informieren, die im Urlaubsland angeboten, jedoch grundsätzlich nicht mitgebracht werden dürfen. Zudem gibt die Internetseite nicht nur einen kompakten Überblick mit Artenschutzbestimmungen zu 700 Arten und allen Ländern - auch einzelne, aus diesen Arten hergestellte Produkte sind jeweils mit Fotos und Beschreibung aufgeführt.
Weitere Informationen zu Höchstgrenzen für die Einfuhr, zu Kulturgütern, gefälschten Markenkleidungen u. v. m. enthält der Abgabenrechner für Reiseverkehr auf der Internetseite des deutschen Zolls.
Quellen: Generalzolldirektion, Bundesamt für Naturschutz