ZOLLANMELDUNG

Nutzung nationaler Sammelnummern (9990)

Nationale Sammelnummern der Position 9990 für verschiedene Warenzusammenstellungen und Sortimente: Chemikalien, Textilien, Werkzeuge. Teilweise muss die Nutzung durch das Statistische Bundesamt genehmigt werden. Die Sammelnummern sorgen dafür, dass die Bestandteile der Warenzusammenstellungen unter der jeweiligen Sammelnummer zusammengefasst werden können.
Die Sammelnummern werden eingesetzt
  • in der Intrahandelsstatistik
  • bei Zollanmeldungen
Da es sich bei den Sammelnummern der Position 9990 um nationale deutsche Warennummern handelt, können diese auch nur bei in Deutschland abzugebenden Zollanmeldungen verwendet werden – im Gegensatz zu den sonstigen Sammelnummern (9905-9931), die EU-weit gültig sind.
Bitte beachten Sie folgendes für Zollanmeldungen:
  • Nationale Sammelnummern können bei der Ausfuhr verwendet werden. Es wird empfohlen, immer eine deutsche Grenzollstelle einzutragen, auch wenn der Ausgang mutmaßlich über einen anderen EU-Staat erfolgt.
  • Ab Januar 2025 endet die Übergangsphase für die neue Version des Versandverfahrens (NCTS5). NCTS5 kennt die nationalen Sammelnummern nicht (mehr), die sechsstellige Warennummer (HS-Code) ist aber eine Pflichtangabe. Der Spediteur kann die aus der Ausfuhrzollanmeldung verwendete nationale Sammelnummer folglich für das Versandverfahren nicht verwenden, sondern er benötigt Angaben zu der/den sechsstelligen HS-Codes.