Exportkontrolle
BAFA: Ausfuhrgenehmigungen werden kostenpflichtig
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 15. September 2023 eine Gebührenverordnung für die Bereiche Kriegswaffenkontrolle, Exportkontrolle und Investitionsprüfung veröffentlicht.
Ab dem 1. Januar 2024 werden diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gebührenpflichtig, u. a. auch Ausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter (Güter mit einem doppelten Verwendungszweck).Bestimmte Leistungen bleiben gebührenfrei. Dazu gehören zum Beispiel “Nullbescheide”. Ein “Nullbescheid” ist eine Bescheinigung des BAFA, mit der auf der Basis eingereichter Unterlagen rechtsverbindlich festgestellt wird, dass ein konkretes Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist.Die Genehmigungsgebühren für Dual-Use Ware belaufen sich beispielsweise auf 159 bis 315 Euro. Die Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis werden auf zwei Prozent des Wertes des betreffenden Gutes begrenzt. Die Gebührenverordnung enthält eine Gebührenbefreiung für Rechtsgeschäfte und Handlungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro. Ein Gebührenzuschlag von 10.000 Euro ist für solche Rechtsgeschäfte und Handlungen vorgesehen, deren Wert 100.000.000 Euro übersteigt.