29.07.2022

IHK unterbreitet Vorschläge zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Die Arbeitsagentur veröffentlichte heute die Arbeitsmarktdaten für den Monat Juli 2022. Danach sind in Thüringen 58.624 Erwerbslose – 2.609 mehr als im Juni 2022 gemeldet. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 5,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die registrierte Arbeitslosigkeit um 1.536 Personen gesunken.
„Für die Mehrzahl der Unternehmen ist die Suche nach geeigneten Mitarbeitern nach wie vor sehr schwierig. Die Ergebnisse der jüngsten IHK-Konjunkturumfrage zeigen, dass schon jetzt über die Hälfte der Betriebe im Fachkräftemangel ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung sieht”, erklärt Dr. Cornelia Haase-Lerch, Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Dabei würden die Auswirkungen des demografischen Wandels in den nächsten Jahren noch stärker zum Tragen kommen und den bestehenden Engpass weiter verschärfen.
Für viele Betriebe könne die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland ein wichtiger Baustein sein, um die Engpässe abzumildern. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom März 2020 hatte zwar wertvolle Erleichterungen gebracht, um insbesondere die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern. Doch die Erfahrungen in den Unternehmen zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf in folgenden Kernpunkten besteht:
  • Verfahren beschleunigen – Kernherausforderung ist, die Dauer der Verwaltungsverfahren für die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu reduzieren
  • Gleichwertigkeits-Vorschriften praktikabler gestalten – Hürde ist, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine vollständige Gleichwertigkeit der Qualifikation als Voraussetzung für die Zuwanderung vorsieht; Forderung: eine teilweise Gleichwertigkeit und ein Arbeitsvertrag sollten für Einreise und Arbeitsaufnahme reichen
  • Spracherwerb unterstützen – frühzeitige Unterstützung des Spracherwerbes im Herkunftsland ist von zentraler Bedeutung
  • Vorrangprüfung für Azubis abschaffen - dabei wird geprüft, ob die konkrete Stelle mit einer in Deutschland suchenden gemeldeten Person besetzt werden kann
  • Möglichkeit der Einreise für eine Ausbildungsvorbereitung/ Vorqualifizierung - mehrmonatige bis einjährige (vom Unternehmen bezahlte oder staatlich geförderte) Praktika in Unternehmen könnten parallel für den Spracherwerb genutzt werden
„Diese Vorschläge richtet die IHK-Organisation als Stimme der Wirtschaft an die politischen Entscheidungsträger sowohl in Thüringen als auch auf Bundesebene. Nur wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und bürokratische Hürden abgebaut werden, kann die Zuwanderung in den Thüringer Arbeitsmarkt gelingen und die Unternehmen langfristig unterstützen“, so Haase-Lerch abschließend.