17.12.2021

Statement zum aktuellen Urteil zur 2G-Regel im Einzelhandel

Statement der Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt, Dr. Cornelia Haase-Lerch:
„Das aktuelle Urteil des OVG Niedersachsen zur 2G-Regel im Einzelhandel bestätigt, dass dieser kein Infektionsort ist. Es ist gut und richtig, dass die Ungleichbehandlung in dieser Weise benannt wurde. Die Schutzmaßnahmen der Händler reichen aus. Der Schlussstrich unter 2G im Einzelhandel muss nach diesem Urteil neu diskutiert werden, auch in Thüringen.“