24.10.2023
„Der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers, die Nachweispflicht über die Betreuungsnotwendigkeit aufgrund einer Erkrankung des Kindes künftig erst ab dem vierten anstatt wie bisher ab dem ersten Krankheitstag einzuführen, ist wie aktuell zu viele Initiativen der Bundesregierung leider nicht zu Ende gedacht und stellt für Unternehmen eine weitere, völlig inakzeptable Belastung dar.
Unnötig wird ein bewährtes System in einer ökonomisch angespannten Situation fahrlässig und insbesondere einseitig zu Lasten der Unternehmen abgeschafft. Für jeden Arbeitgeber ist eine frühzeitige Abschätzung über ggf. notwendige Vertretungen unabdingbar. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Vorschlag entschieden ab.”
Statement zu den geplanten Erleichterungen beim Kinderkrankengeld
Statement der Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt, Dr. Cornelia Haase-Lerch, zu den geplanten Erleichterungen beim Kinderkrankengeld:
Dr. Cornelia Haase-Lerch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt
© Michael Reichel / arifoto.de
Unnötig wird ein bewährtes System in einer ökonomisch angespannten Situation fahrlässig und insbesondere einseitig zu Lasten der Unternehmen abgeschafft. Für jeden Arbeitgeber ist eine frühzeitige Abschätzung über ggf. notwendige Vertretungen unabdingbar. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Vorschlag entschieden ab.”