21.05.2021

Statement zu den geplanten Öffnungen

IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch zu den geplanten Öffnungen und der anstehenden Corona-Verordnung des Freistaats:
„Neue Corona-Verordnung muss praxistauglich sein und mit Vorlauf kommuniziert werden!“
„Die Lockerungen in den seit Beginn der Pandemie besonders betroffenen Branchen des Einzelhandels und der Gastronomie sind folgerichtig und sollten auch im Rahmen der neuen Verordnung eine übergeordnete Rolle spielen. Wichtig ist dabei, dass die Regelungen auch praxistauglich sind. Eine Testpflicht beziehungsweise eine Impfpasskontrolle für Shopping im Einzelhandel oder eine Terminvereinbarung für die Außengastronomie sind praxisfern und sollten daher nicht Gegenstand der neuen Verordnung sein. Auch das Prozedere der Kontaktnachverfolgung sollte angemessen geregelt werden. Voraussetzung für ein geordnetes Öffnen des Handels und der Gastronomie ist allerdings, dass die Verordnung rechtzeitig veröffentlicht wird, so dass alle Branchen auch eine entsprechend notwendige Vorlaufzeit haben.“