09.01.2022
Statement zur Erweiterung der Überbrückungshilfe IV
IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch begrüßt die Aufnahme der Sach- und Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen in den Fixkostenkatalog der Überbrückungshilfe IV
„Die 2G-Kontrollpflichten binden Personal oder erzeugen zusätzliche Kosten für die in der Pandemie bereits getroffenen Unternehmen. Die neuen Regelungen zur Überbrückungshilfe IV zeigen, dass eine Entlastung hinsichtlich dieser Kosten erfolgen kann. Die Industrie- und Handelskammern haben sich mit Nachdruck für eine Aufnahme der Sach- und Personalkostenerstattung für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen in den Fixkostenkatalog eingesetzt.“
Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV durch prüfende Dritte für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 beantragen. Förderfähig sind Personalkosten für die Umsetzung von Corona-Zutrittsbeschränkungen unabhängig davon, ob diese Kosten intern (durch eigenes Personal) oder extern (durch Beauftragung eines Dienstleisters) angefallen sind. Als weitere Neuerung ist die Antragsberechtigung von Unternehmen zu nennen, die bis zum 30. September 2021 (bisher 31. Oktober 2020) gegründet wurden.