06.01.2021
IHK Erfurt warnt vor Insolvenzwelle durch verzögerte Auszahlung der Wirtschaftshilfen
Die erste Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten im Jahr 2021 sorgte für wenig Überraschung. Mit der Fortsetzung des harten Lockdowns werden die Unternehmen vor deutliche Herausforderungen gestellt. Mit eingeschränktem Kundenkontakt und dramatisch reduzierter Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen bis nunmehr einschließlich 31. Januar 2021 sehen immer mehr Firmen ihre Zukunftsaussichten schwinden, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt.
„Im Rahmen der wichtigen Diskussionen über die Verteilung von Impfstoffen oder die Wiedereröffnung von Schulen dürfen die wirtschaftsrelevanten Versprechen der letzten großen Politikrunden nicht vergessen werden. Insbesondere wurden die Unterstützungen wie November- und Dezemberhilfe bisher nicht vollumfänglich ausgezahlt“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch. Erst seit dem 5. Januar 2021 würden für die Dezemberhilfe Abschlagszahlungen vorgenommen und die finalen Auszahlungen der Novemberhilfen sollten spätestens am 10. Januar beginnen. Die für einen Großteil der Unternehmen zugänglichen und elementar wichtigen Überbrückungshilfen III, welche neben der Fixkostenerstattung für das erste Halbjahr 2021 auch Fixkosten für die Monate November und Dezember 2020 erstatten sollen, könnten aktuell noch nicht beantragt werden.
Der Beschluss vom 5. Januar verspricht hingegen nur erste reguläre Auszahlungen im ersten Quartal 2021. „Das ist für viele Unternehmen deutlich zu spät, da nach der ersten Coronawelle das Eigenkapital bzw. die Rücklagen aufgebraucht sind“, erklärt Haase-Lerch.
Die Gefahr hat auch die Politik erkannt und für Geschäftsführer von Unternehmen, die vom 1. November 2020 bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben, die Pflicht zur Insolvenzantragstellung bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
„Die jetzt angekündigten Fristen sind deutlich zu lang. Alle vorliegenden Anträge auf Überbrückungshilfe III müssten bis spätestens 31. Januar bearbeitet und ausgezahlt werden. Eine längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollte es jedoch nicht geben“, fordert Haase-Lerch, und schlägt eine vorübergehende Bündelung von öffentlichen Personalressourcen zur Rettung der Thüringer Wirtschaft vor.