06.05.2022

IHK Erfurt fordert Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes

Die Folgen der Pandemie und die Kaufzurückhaltung der Verbraucher belasten insbesondere den stationären Einzelhandel schwer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt und das Erfurter Citymanagement fordern deshalb eine Anpassung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes.
Fast 70 Prozent der befragten Händler beklagen Umsatzrückgänge. Das ergab die jüngste Konjunkturumfrage der IHK Erfurt. „Viele Handelsunternehmen kämpfen ums Überleben“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Cornelia Haase-Lerch. Aus Sicht der Kammer und der Händler muss deshalb alles getan werden, um die Branche zu unterstützen. Eine kostenneutrale und unbürokratische Möglichkeit wäre eine zumindest geringfügige Anpassung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Dabei fordert die Branche nicht mehr verkaufsoffene Sonntage, sondern lediglich ein unbürokratisches Antragsverfahren und eine gewisse Sicherheit, dass diese Sonntage auch genehmigt werden.
In Nordrhein-Westfalen hat die Politik bereits reagiert. So dürfen die Städte in NRW auch am Sonntag öffnen, wenn dies dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebotes dient, oder zur Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren beiträgt. „Aus unserer Sicht sollte das Ladenöffnungsgesetz ohnehin reformiert werden“, fordert Heinz-Jochen Spilker, Vorstandsvorsitzender des City-Management Erfurt e.V. Gerade die Regelung, dass in der umsatzstarken Adventszeit nur an einem Sonntag geöffnet werden darf, sei nicht zeitgemäß. „Die wie in einigen anderen Bundesländern übliche Öffnungsmöglichkeit an zumindest zwei Sonntagen im Dezember, kompensiert nur bedingt die Verluste des Handels, wäre aber ein deutliches Zeichen der Politik an die Branche“, ist sich Spilker sicher.