Hinweis zur vorläufigen Beitragsveranlagung 2024

Erfreulicherweise kann an der vorläufigen Reduzierung des IHK-Grundbeitrages 2024 auf 70 Prozent festgehalten werden.
Die Vollversammlung beschloss auf ihrer Sitzung am 18. September 2024 im Rahmen einer Änderung der Wirtschaftssatzung für das Jahr 2024 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 11 KB), dass die Veranlagung eines reduzierten Grundbeitrages von 70 Prozent endgültig festgeschrieben wird.
Hintergrund sind die relativ stabile konjunkturelle Lage sowie die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung der Kammer, wovon die Mitgliedsunternehmen direkt profitieren.