Staffelung IHK-Beitrag 2025
Gewerbeertrag3
in Euro
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Grundbeitrag5
in Euro
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Umlage4 in % vom Gewerbeertrag
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Kleingewerbetreibende1
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bis 5.200,000
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0,00
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0,00
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Kleingewerbetreibende
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über 5.2000,00 bis 35.000,00
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67,50
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0,12
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Kleingewerbetreibende
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über 35.000,00 bis 50.000,00
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120,00
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0,12
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Kleingewerbetreibende
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über 50.000,000 bis 65.000,00
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180,00
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0,12
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Handelsregisterfirmen2
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bis 65.000,00
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180,00
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0,12
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Kleingewerbetreibende bzw. Handelsregisterfirmen
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über 65.000,00 bis 80.000,00
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250,00
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0,12
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Kleingewerbetreibende bzw. Handelsregisterfirmen
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über 80.000,00 bis 105.000,00
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350,00
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0,12
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Kleingewerbetreibende bzw. Handelsregisterfirmen
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über 105.000,00
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450,00
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0,12
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1 Kleingewerbetreibende (Nichtkaufleute) sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragene Vereine, deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
2 In das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragene Unternehmen oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
3 Der Gewerbeertrag nach Gewerbesteuergesetz errechnet sich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (nach Einkommenssteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz) plus Hinzurechnungen minus Kürzungen. Wenn für das Bemessungsjahr ein Gewerbeertrag nicht festgesetzt worden ist, wird hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz herangezogen.
4 Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird zur Berechnung der Umlage die Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb) einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 Euro gekürzt.
5 Für einen verantwortungsvollen sowie an Sparsamkeit und Sorgfalt orientierten Umgang mit Ihrem Mitgliedsbeitrag werden im Wege der Vorauszahlung lediglich 75 Prozent des beschlossenen Grundbeitrags für das Geschäftsjahr 2025 erhoben.