Informationen und Neuerungen

Omnibusverkehr

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführen möchte, benötigt dazu eine Genehmigung. Der Antrag auf Genehmigungserteilung für den Omnibusverkehr ist beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361 57 100
Telefax: 0361 57 332 1190
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten mit Pkw werden bei der für den Betriebssitz zuständigen Behörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) gestellt.
Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Unternehmers/ Verkehrsleiters und der finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen- und Mietwagenverkehrs, nachweisen. Nach Abschluss des Prüfungs- und Anhörverfahrens hat die Genehmigungsbehörde zu entscheiden, ihre Entscheidung zu begründen und sie dem Antragsteller mit einer Rechtsmittelbelehrung zuzustellen.
Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt
  • im Linienverkehr mit Kfz höchstens acht Jahre (§ 16 Abs. 2 PBefG)
  • im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen höchstens 10 Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr höchstens fünf Jahre (§ 16 Abs. 3 PBefG).
Weitere Hinweise zu den Genehmigungsvoraussetzungen und zur Fachkundeprüfung können beim Ansprechpartner für Verkehr angefragt werden.