Güterkraftverkehr

Allgemeines

Stand: Februar 2023
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich Anhänger betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz. Die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr berechtigt ausschließlich zu innerstaatlichen Beförderungen. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen Nah-, Fern- und Umzugsverkehr. Die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) berechtigt zum grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Staaten der Europäischen Union (EU) und den zusätzlichen nicht zur EU gehörenden Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), d.h. Norwegen, Island und Lichtenstein. Die Gemeinschaftslizenz kann ebenfalls für innerdeutsche Beförderungen eingesetzt werden und berechtigt darüber hinaus auch zu innerstaatlichen Verkehren in den vorgenannten EU-Staaten (so genannte Kabotagebeförderungen).
Voraussetzung für die Erlaubnis- und/oder Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Verkehrsleiters sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis und der Gemeinschaftslizenz beträgt bis zu 10 Jahren. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis und/oder einer Gemeinschaftslizenz sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde (Stadt- oder Kreisverwaltung) zu stellen, die Ihnen auch die entsprechenden Antragsformulare aushändigt.
Weitere Hinweise zu den Genehmigungsvoraussetzungen und zur Fachkundeprüfung können beim Ansprechpartner für Verkehr angefragt werden.
Die CEMT-Genehmigung berechtigt zum Verkehr mit den Staaten, die der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) angehören. Die Genehmigungen sind kontingentiert.
Der Antragsteller muss die subjektiven Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erfüllen. Er muss Inhaber einer Erlaubnis oder einer Gemeinschaftslizenz sein. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen vorzulegen. Die Gültigkeit beträgt ein Kalenderjahr. In Ausnahmefällen werden auch CEMT- Monatsgenehmigungen erteilt.
Die zuständige Erteilungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Postfach 19 91 80, 50498 Köln, Telefon 0221 5776-0, Fax 0221 5776-444.
Die bilateralen Genehmigungen haben ihre Rechtsgrundlage in den zwischenstaatlichen Vereinbarungen (Bilaterale Abkommen) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Drittstaaten. Die Genehmigungen werden üblicherweise als Fahrtgenehmigung oder als Zeitgenehmigung ausgegeben.
Ausgabestelle ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Schiffbauer Damm 13, 10117 Berlin, Telefon 030 288856-411.

Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen

Seit dem 1. Juli 2018 gilt eine Mautpflicht für LKW auch auf den Bundesstraßen. Betroffen sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Die Toll Collect GmbH, die mit der Erhebung der Lkw-Maut beauftragt ist, stellt das technische System auf die Ausweitung der Mautpflicht um.
Wer mit seinen Fahrzeugen viel unterwegs ist, kann die Maut am einfachsten und komfortabelsten über die On-Board Unit (OBU) entrichten. Bereits vorhandene Geräte können weiterverwendet werden, ohne dass die Fahrzeuge in eine Werkstatt müssen. Neu ist, dass die Maut nicht mehr im Gerät, sondern zentral in einem Rechenzentrum berechnet wird. Die Toll Collect-Kunden erkennen diese Umstellung durch eine neue Anzeige auf dem Display der On-Board Unit: Dort erscheinen jetzt während der Fahrt die Achszahl, die Gewichtsangabe "≥ 7,5 Tonnen" sowie das Land, in dem der mautpflichtige Lkw unterwegs ist. Eine grüne LED-Anzeige signalisiert, dass das Gerät betriebsbereit ist. Das akustische Signal beim Durchfahren eines Streckenabschnitts sowie die Anzeige des Mautbetrages entfallen.

Auch das Verfahren für die manuelle Einbuchung wurde weiterentwickelt: Sowohl registrierte als auch nicht registrierte Kunden können sich auf verschiedenen Wegen einbuchen (online über stationäre PCs oder mobil über Smartphone und Tablet) und die Maut bis 24 Stunden im Voraus bezahlen. Dafür steht eine App zur Verfügung, die die Einbuchung über Smartphone und Tablet erleichtert. Außerdem kann man die Lkw-Maut an rund 1100 Mautstellen-Terminals bezahlen, die u. a. an Raststätten, Autohöfen und Tankstellen zu finden sind. Dort löst man vor Fahrtantritt ein Ticket für die mautpflichtige Strecke.
Für spezielle Fragen können Sie sich direkt an das Service-Center von Toll Collect wenden. Weitere Informationen zur Lkw-Maut erhalten Sie auch beim Bundesamt für Güterverkehr oder beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Fahrverbote und Ausnahmen

Von den Fahrverboten an Sonn- und Feiertagen können für bestimmte Güter Ausnahmen zugelassen werden. Die IHK prüft und bescheinigt mit der Straßenverkehrsbehörde die Dringlichkeit. Ausnahmegenehmigungen zum Reformationstag bei Fahrten von und nach Berlin.