Berufskraftfahrerqualifikation
Qualifizierung und Weiterbildung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifikation nachweisen, um in diesen Bereich selbständig oder abhängig tätig sein zu dürfen. Dies gilt auch für den Werkverkehr. Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz festgelegt.
Weiterbildung
Alle Fahrerinnen und Fahrer sind verpflichtet regelmäßig alle fünf Jahre an einer Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden teilzunehmen. Sie dient dazu, die Kenntnisse und Fertigkeiten der Fahrerinnen und Fahrer auf dem aktuellen Stand zu halten. Bezüglich der Anmeldung zur Weiterbildung wenden Sie sich bitte an eine der zugelassenen Fahrschulen (Auskunft erteilt das Landesverwaltungsamt Weimar) oder eine der im folgenden genannten zugelassenen Ausbildungsstätten der IHK Erfurt.
Zuständigkeit
Die IHK Erfurt ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von Ausbildungsstätten im Kammerbezirk, die im Beruf "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" ausbilden. Für alle anderen Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Fahrschulen ist das Landesverwaltungsamt Weimar zuständig.
Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Merkblatt (unter Weitere Informationen).
Anwendungshinweise zur Auslegung der Vorschriften zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht können auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr kostenlos heruntergeladen werden.