Praxistipps
Tipps und Hinweise bei Straßenbaumaßnahmen
Baustellen sind ein häufiges Ärgernis in vielen Städten und Gemeinden. Einzelhändler, Gastronomen aber auch Dienstleister werden von Baumaßnahmen besonders beeinträchtigt. Lärm, Schmutz, gesperrte Straßen und umgeleitete Kundenströme bedeuten nicht nur Ärger und kosten Nerven, sondern wirken sich leider auch direkt auf den Umsatz aus. Vermeiden lassen sich die Baumaßnahmen nicht, den Umfang der Beeinträchtigungen kann man aber durchaus beeinflussen.
Stand: Februar 2024
Wir möchten Ihnen Hinweise und Tipps geben, wie Sie als Gewerbetreibender mit einer Baustelle besser umgehen können und welche Möglichkeiten Sie haben, den Umsatzverlust so gering wie möglich zu halten.
Informieren Sie sich!
Je genauer Sie wissen, was und wann vor Ihrem Geschäft oder an einer wichtigen Zufahrtsstraße gebaut wird, desto besser können Sie sich auf die Situation einstellen. Größere Umbaumaßnahmen haben oft einen sehr langen Vorlauf. Nutzen Sie die Zeit.
Die Kommunen informieren in der Regel alle Anlieger und direkt von den Baumaßnahmen betroffene Personen. Dennoch kann es sein, dass Ihnen die Informationen nicht rechtzeitig zugehen, beispielsweise weil Sie nicht als direkt betroffen erkannt wurden oder Ihr Vermieter das Schreiben erhalten und nicht an Sie weitergeleitet hat.
Informationen bietet neben den Kommunen und Landkreisen auch das Baustelleninformationssystem des Landes Thüringen.
Darum
- Achten Sie in der Tagespresse aufmerksam auf Berichte über anstehende Planungen oder aktuelle Bauleitplanverfahren (unter: „öffentliche Bekanntmachungen“), die Ihren Geschäftsstandort oder wichtige Zufahrtsstraßen betreffen könnten.
- Verfolgen Sie die aktuellen Informationen auf der Internetseite der Kommune oder beziehen Sie deren Newsletter.
- Folgen Sie den Einladungen zu Bürgerinformationsveranstaltungen oder lassen Sie sich davon berichten.
- Sollten Baumaßnahmen im Raum stehen, informieren Sie sich konkret darüber. Ansprechpartner ist die zuständige Kommune.
Bereiten Sie sich vor!
- Sobald Sie wissen, was auf Sie zukommt, können Sie sich gezielt mit den Vorbereitungen auf die Bauphase befassen.
- Werfen Sie einen kritischen Blick auf Ihre aktuelle Situation. Stimmen die Umsätze, haben Sie Rücklagen für Notfälle, gibt es Probleme im Ablauf? Wenn nicht, sollten Sie sich schnellstmöglich darum kümmern. Beispielsweise mit einer geförderten Beratung. Wir beraten Sie gern dazu.
- Planen Sie vor. Berücksichtigen Sie die Bauphase bei Ihren Bestellungen, Urlaubsplanungen oder auch wenn Sie selber an eine Renovierung Ihres Ladenlokals oder Ihrer Gasträume denken.
- Prüfen Sie, welche konkreten Beeinträchtigungen auf Sie zukommen können. Werden Sie für Kunden und Lieferanten erreichbar sein, bleiben Parkmöglichkeiten bestehen, haben Sie empfindliche Waren? Sollten Ihnen schon im Vorfeld Schwierigkeiten bekannt sein, informieren Sie die Verantwortlichen darüber. Viele Probleme wird man erst während der Baumaßnahmen behandeln können, manches kann jedoch schon im Vorfeld berücksichtigt werden. Suchen Sie den Kontakt zu anderen betroffenen Gewerbetreibenden. Gemeinsam lässt sich mehr erreichen.
- Informieren Sie sich, wer in der Zeit der Bauphase Ihr Ansprechpartner ist. Das kann entweder ein Angestellter der zuständigen Kommune sein oder ein eigens eingerichtetes Baustellenmanagement. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter/Verpächter, wenn Sie größere Umsatzeinbußen erwarten. Möglicherweise ist dieser bereit, die Miete/Pacht zu reduzieren, um den Bestand Ihres Geschäfts zu sichern.
Während der Bauphase
- Gehen Sie positiv mit der Baustelle um! Eine Baustelle ist auch ein Zeichen dafür, dass etwas besser, schöner oder neuer wird. Vermitteln Sie das auch Ihren Kunden und Gästen. Mit einem positiven Hintergrund werden etwaige Unannehmlichkeiten eher akzeptiert.
- Informieren Sie Ihre Kunden und Gäste über die Baustelle. Warum wird gebaut, was passiert da und wie wird es danach aussehen.
- Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner (Baustellenmanagement oder Kommune). Äußern Sie Ihre Anliegen sachlich und bemühen Sie sich um eine konstruktive Lösungsfindung. Während der Bauphase müssen sehr viele Bedürfnisse berücksichtigt werden. Nicht immer kann eine für alle optimale Lösung gefunden werden. Seien Sie kompromissbereit.
- Achten Sie darauf, dass Sie für Kunden und Lieferanten erreichbar und auffindbar sind. Absperrungen und Umleitungen können sich auch während der Baumaßnahmen häufig ändern.
- Achten Sie auf Informationen und auf Ihre Zufahrten.
- Muss der Verkehr über einen längeren Zeitraum umgeleitet werden, helfen Hinweisschilder Ihren Kunden, Sie zu finden. Sprechen Sie die Kommune an, wo Zusatzschilder möglich sind oder prüfen Sie, wo Sie eigene Schilder anbringen können. Beispielsweise: „Zufahrt zu den Geschäften Schuh Meyer und Lebensmittel Müller frei“, „Umleitung: Zu Spielwaren Schmitt bitte hier abbiegen“.
- Pflegen Sie einen guten Kontakt zu den Arbeitern auf der Baustelle. Oft lassen sich so Probleme vermeiden und schnelle pragmatische Lösungen finden.
- Nutzen Sie die Baustellen-Situation für gezielte Marketing- oder Rabattaktionen. Zum Beispiel: Baustellenrabatt auf alles oder besondere Angebote, Gewinnspiele
- Erreichbarkeit trotz Baustelle bekannt machen (Werbung, Flyer usw.)
- Besonderen Service anbieten (z. B. Lieferservice oder Tütentrageservice, wenn die Parkplätze direkt vor der Tür aktuell nicht nutzbar sind)
- Spezielle Angebote für die Bauarbeiter (bietet sich v. a. für Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe an)
- Baustellenfest, Feier zur Baufertigstellung
- Gezielte Nutzung der Bauzäune als Werbefläche für die betroffenen Unternehmen
- Neben den Dingen, die Sie alleine oder gemeinsam mit anderen Gewerbetreibenden tun können, gibt es noch einige Marketingideen und Aktionen, die ohne die Kommune nicht initiiert oder organisiert werden können. Mittlerweile gibt es zu diesem Thema viele Praxisberichte. Sollten Sie konkrete Ideen oder Vorschläge zum Baustellenmarketing haben, scheuen Sie sich nicht, Ihre Kommune darauf anzusprechen. Besser ist das als Gemeinschaft aller von der Baustelle betroffenen Gewerbetreibenden anzubringen.
Rechtliche Möglichkeiten
Grundsätzlich gibt es zusätzlich noch die Möglichkeit der Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen. Dafür müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bei den meisten Baumaßnahmen spielen diese Möglichkeiten keine Rolle.
Entschädigung bei der Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs
Im Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) werden die Rechte der Straßenanlieger im § 22 Abs. 4 u. 5 geregelt. Sollten durch längere Baumaßnahmen Zufahrten und Zugänge zum Unternehmensstandort erschwert werden, so muss ein angemessener Ersatz geschaffen werden. Dies erfolgt durch das Anlegen einer Behilfsstraße, die von allen betroffenen Anlieger genutzt werden kann oder als finanzielle Entschädigung in Höhe des Betrages um das Fortbestehen des Betriebes zu sichern.
Miet- und Pachtverhältnisse
Unternehmen, deren Geschäftsräume gemietet oder gepachtet sind können beim Vermieter eine Minderung des Miet- bzw. Pachtzinses beantragen. Bei langwierigen Baumaßnahmen kann eine Kündigung des Mietverhältnisses in Betracht gezogen werden. Da bei langjährigen Mietverhältnissen jedoch mit Straßenbaumaßnahmen zu rechnen ist, entscheiden Gerichte bei Kündigungen und Minderungsanfragen oft zu Gunsten des Vermieters. Prüfen Sie hier den geschlossenen Mietvertrag auf mögliche Minderungsklauseln und stellen Sie den möglichen Schäden durch die Baumaßnahme am Geschäftsprozess klar.
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wird im § 1004 Abs. 1 BGB geregelt. Werden die Geschäftsabläufe durch eine Baumaßnahme maßgeblich, auch über das Ende der Baumaßnahme hinaus beeinflusst, so können der Eigentümer auf Beseitigung des Störfaktors oder auf Unterlassung klagen. Die Gefährdung der bestehenden Bausubstanz oder intensiver Baulärm sind hier als Gründe für Unterlassung zu nennen.
Entschädigung
Unter Umständen gibt es die Möglichkeit, vom Vorhabensträger Entschädigungszahlungen für die Bauphase zu bekommen. In der Praxis wird das jedoch nur sehr selten realisiert. Grundsätzlich geht der Gesetzesgeber davon aus, dass ein wirtschaftlich intaktes Unternehmen genügend Rücklagen für den Fall eines Umsatzrückgangs durch die Baustelle gebildet hat.
Nur wenn der Betroffene nachweisen kann, dass die Baumaßnahmen in unangemessener Art oder Dauer durchgeführt wurden und sein gesundes Unternehmen dadurch besonders einschneidend, bis hin zur Existenzbedrohung, gefährdet wurde, besteht eventuell die Möglichkeit einer Entschädigung. Der Betroffene muss dazu jedoch schon im Vorfeld der Baumaßnahmen versuchen, rechtlich gegen diese vorzugehen.
Fazit
Eine Baustelle vor der Tür ist immer eine Belastung. Mit einer guten Vorbereitung und kreativen Ideen lassen sich Umsatzeinbußen jedoch minimieren. Ihre IHK kann Sie dabei in vielen Punkten unterstützen. Sprechen Sie uns an.