Praxistipps für den Handel
Artikelnummern und Barcodes
Wenn ein Hersteller oder Händler seine Ware ausschließlich auf dem Wochenmarkt an Privatkunden und/oder über den eigenen Online-Store an Privatkunden verkauft, benötigt er keine Artikelnummer.
Sobald er Waren in den Handel bringt, also in stationären Geschäften verkauft, und/oder online über Portale vertreibt, wie ebay oder amazon, wird eine Artikelnummer (GTIN ehem. EAN) benötigt. Diese wird in Form eines Barcodes verschlüsselt und auf die Verpackung aufgebracht (gedruckt oder geklebt).
WICHTIG: Alle im Internet angebotenen Möglichkeiten, einen Barcode selbst zu erstellen, sind unzulässig, können im Handel schwer identifiziert werden und werden rechtlich geahndet.
Das Unternehmen GS1 Germany vergibt in Deutschland Artikelnummern und erstellt daraus die Barcodes. Zu entrichten ist für diese Leistung ein Jahresbeitrag, ein Betrag für die Erstellung der Artikelnummer und ein Betrag für das Erstellen des Barcodes. Die Konditionen sind von der Auflage bzw. vom Umsatz abhängig.
Für einen geringen Bedarf an EANs gibt es das SmartStarter10-Paket. Neben den 10 EANs erhalten Händler eine globale Lokationsnummer (GLN), mit der sie im Geschäftsverkehr ermittelt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Daten kostenfrei in die Datenbank GEPIR eingepflegt werden. Sollte der Bedarf an EANs doch steigen, kann das SmartStarter10-Paket bis zu zwei Mal zu einem vergünstigten Preis nachbestellt werden.