Handel mit besonderen Auflagen
Handel mit Lebensmitteln
Beim Handel mit Lebensmitteln sind gesetzliche Regelungen zu Lebensmittelhygiene, Kennzeichnung etc. zu beachten.
Wichtige rechtliche Grundlagen sind
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Wichtige Inhalte:
- Rechtsrahmen für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel und Kosmetika
- Schwerpunkt Lebensmittelsicherheit auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen der Lebensmittelkette („vom Acker bis zum Teller“)
- allgemeine Verbote und Gebote zum Schutz der Gesundheit und zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschung enthalten
EU-Basis-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
Wichtige Inhalte:
- Lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte
EU-Verordnung zur allgemeinen Lebensmittelhygiene (Verordnung (EG) Nr. 852/2004)
Wichtige Inhalte:
Einrichtung eines Eigenkontrollsystems gemäß HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Point), das der Art und Größe des Betriebes angemessen und branchenspezifisch sein sollte, u.a. zu
- Anforderungen an die Betriebsstätte (Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten, das Vorhandensein von Toiletten, Handwaschbecken etc.)
- Wasserversorgung
- Einhaltung der Lebensmittelvorschriften (Lagerung, Schutz von Kontamination und Ungeziefer, Beachtung von Temperaturen, Kühllagerung, Umgang mit Abfällen)
- Personalhygiene
- Schulung/Information der Mitarbeiter
EU-Verordnung mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (Verordnung (EG) Nr. 853/2004)
Wichtige Inhalte:
- Spezifische Hygienevorschriften für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten. Gemeint sind damit alle Fleisch- und Fischprodukte, Milch und Milchprodukte, Eier und Erzeugnisse daraus, tierische Fette, Gelatine und Kollagen.
Nationale Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
Wichtige Inhalte:
u.a. Schulungspflicht für Personen, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen zu folgenden Inhalten:
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- Anforderung an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
- Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
Diese Forderung der Fachkenntnis gilt nicht, soweit ausschließlich verpackte Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, sie gilt nicht für die Primärproduktion und sie gilt nicht für Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der die geforderten Fachkenntnisse vermittelt wurde.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wichtige Inhalte:
- Belehrung zu Tätigkeitsverboten im Umgang mit Lebensmitteln
Die Belehrung führt das örtliche Gesundheitsamt durch. Sie darf vor Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Informationspflichten zu:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnis
- Allergenkennzeichnung, die die 14 wichtigsten Allergenen umfasst
- Menge bestimmter Zutaten/ Klassen von Zutaten
- Nettofüllmenge
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Ursprungsland/ Herkunftsort
- Gebrauchsanleitung
- Alkoholgehalt von Getränken mit einem Volumenprozent in Alkohol von mehr als 1,2
- Nährwertdeklaration
Umfassende Informationen zur Lebensmittelkennzeichnung finden Sie auf unserer Homepage.
Online-Hilfe zur Lebensmittelhygiene
Das Portal "Onlinehilfe für Lebensmittelhygiene" bietet Gastronomen, Händlern und Lebensmittelherstellern praxistauglich aufbereitete Tipps beispielsweise zum Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, zum Aufbau eines Hygienekonzeptes und zu den regelmäßig vorgeschriebenen Schulungen.
Zahlreiche Checklisten, etwa zur Kontrolle von Frittierfett, zum Schädlingsmonitoring oder zur Anfertigung von Reinigungsprotokollen, vereinfachen die gezielte Verbesserung einzelner Aspekte der Lebensmittelhygiene.
Darüber hinaus enthält das Portal unter anderem einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, eine Liste häufig gestellter Fragen und ein Glossar wichtiger Fachbegriffe und Abkürzungen.
Sie finden das kostenfreie Angebot unter www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de.
Kennzeichnung im Online-Handel mit Lebensmitteln
Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, unterliegen denselben Anforderungen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden. Speziell für den Online-Handel vorverpackter Lebensmittel regelt die LMIV, dass die verpflichtenden Informationen (mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums) vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein müssen. Sie müssen auf der Internetseite erscheinen oder durch andere geeignete Mittel bereitgestellt werden. Praktisch bedeutet dies, dass der Online-Händler die Pflichtinformationen aus der LMIV gut sichtbar und deutlich in die Artikelbeschreibung aufnehmen muss. Es sollte darauf verzichtet werden, gesonderte „Reiter“, Links, Pdf-Dokumente o.ä. einzubinden. Wird auf andere geeignete Mittel zurückgegriffen, so sind die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel bereitzustellen, ohne dass der Lebensmittelunternehmer den Verbrauchern zusätzliche Kosten in Rechnung stellt. Alle verpflichtenden Angaben müssen zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbar sein.