Dienstleistungen
Sachkundeprüfung "Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK"
Immobiliardarlehensvermittler und -berater nach § 34i GewO müssen für das Erlaubnisverfahren ihre Sachkunde nachweisen.
Sie können das u.a. auch durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“.