Neues Thüringer Förderprogramm für die Gastronomie
Mit dem Programm Gastro-Invest sollen Unternehmen des Gastgewerbes bei der Finanzierung von Investitionen und bei der Weiterentwicklung unternehmerischer Konzepte für Betriebstätten in den für Tourismus relevanten Regionen im Freistaat Thüringen unterstützt werden.
Es wird eine Zuwendung zur anteiligen Rückzahlung eines Bankdarlehens gewährt.
Zweck des Darlehens muss sein:
- Modernisierung durch Umbau,
- erstmalige Einrichtung und/ oder
- Neuausstattung.
Erweiterungen einer Betriebsstätte gelten als Modernisierung, wenn auch der bei Beginn der Investitionsmaßnahme bereits vorhandene Raum in das Investitionsvorhaben einbezogen ist.
Die Zuwendungsgewährung setzt den Abschluss eines Darlehensvertrages mit einem Kreditinstitut voraus. Das Darlehen muss zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung einer Investitionsmaßnahme gemäß Richtlinie aufgenommen sein.
Antragsberechtigt sind Unternehmen des Gastgewerbes für Betriebsstätten zur Bewirtung von Gästen mit Speisen und Getränken (WZ: 56.10), soweit diese Betriebsstätten
- in Kur- und Erholungsorten,
- in Oberzentren,
- in Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums oder
- in solchen Orten und Regionen liegen, die im jeweiligen Regionalplan als Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung ausgewiesen sind.
Räume zur Bewirtung von Gästen in Hotelbetrieben zählen dann als Betriebsstätten zur Bewirtung von Gästen mit Speisen und Getränken, wenn die Bewirtung am Platz erfolgt.
Höhe der Zuwendung: 10% des Darlehensbetrages
Vorhaben mit einem Darlehensvolumen unter 100.000 EUR (bzw. einem Zuschussbedarf von weniger als 10.000 EUR) sowie einem Darlehensvolumen von mehr als 1.000.000 EUR (bzw. einem Zuschussbedarf von mehr als 100.000 EUR) werden nicht gefördert.
Weitere Informationen und Antragstellung:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gastro-Invest
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gastro-Invest