Aus- und Weiterbildung
Informationen zu Zeugnisübersetzungen für Fortbildungsprüfungen
Wenn Sie sich als Absolventin oder Absolvent einer IHK-Fortbildungsprüfung im internationalen Umfeld bewegen, sind Sie unter Umständen auf eine Zeugnisübersetzung angewiesen, welche Ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland verständlich darstellen.
Hierfür erstellt Ihnen die Industrie- und Handelskammer gern auf Wunsch eine Übersetzung des Textes Ihres Original-Zeugnisse ohne Noten in Englisch und Französisch bereit. Diese Anfertigung ist gebührenpflichtig.
Die Übersetzungen verleihen keine neuen Titel. Das deutsche Originalzeugnis behält durch Siegel und Unterschrift weiterhin seinen besonderen Stellenwert.
Die Übersetzungen der IHKs folgen bundeseinheitlichen Empfehlungen, um dadurch den Wiedererkennungswert im Ausland zu stärken. Sie sind auf ein wirtschaftsnahes Vokabular ausgerichtet.
Allerdings entsprechen deutsche Abschlüsse inhaltlich i.d.R. selbst dann nicht ausländischen Abschlüssen, wenn die Abschlussbezeichnungen gleich sind. Inhalte, Voraussetzungen und Umfang der Qualifikation können verschieden sein. Daher sagen die Zeugnisübersetzungen nichts über die Möglichkeit von Gleichstellung und Anrechnung aus und bewirken keinerlei Rechtsansprüche im Inland oder im Ausland.
Neben den aktuellen IHK-Übersetzungen existieren noch ältere Varianten von IHK-Übersetzungen oder freie Übersetzungen durch kommerzielle Dienstleister. Auch diese lassen sich weiter nutzen, wenngleich sie in der Wortwahl anders ausfallen können.