Aus- und Weiterbildung
Informationen zur Prüfung
Ablauf der Sachkundeprüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Voraussetzung für die Teilnahme am praktischen Teil ist, dass der schriftliche Teil bestanden wurde.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
1. Kundenberatung:
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung
b) Lösungsmöglichkeiten
c) Produktdarstellung und –information
a) Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung
b) Lösungsmöglichkeiten
c) Produktdarstellung und –information
2. fachliche Kenntnisse auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung, rechtliche Grundlagen
b) Finanzierung und Kreditprodukte
a) Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung, rechtliche Grundlagen
b) Finanzierung und Kreditprodukte
Der praktischen Teil der Prüfung wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Hierbei soll der Prüfling nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.
Befreiung von der Sachkundeprüfung
Details, welche Qualifikationen die Sachkundeprüfung ersetzen, werden durch die Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) geregelt.
§ 4 ImmVermV:
(1) Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger sind als Nachweis der erforderlichen Sachkunde gleichgestellt:
1. Abschlusszeugnis
a. als Immobilienkaufmann/-frau,
b. als Bankkaufmann/-frau,
c. als Sparkassenkaufmann/-frau,
d. als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“, wenn
a. als Immobilienkaufmann/-frau,
b. als Bankkaufmann/-frau,
c. als Sparkassenkaufmann/-frau,
d. als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen „Fachrichtung Finanzberatung“, wenn
- die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen vom 17. Mai 2006 (BGBl. I S. 1187) abgelegt wurde oder
- die Abschlussprüfung nach der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Antragsteller die Wahlqualifikationseinheit „Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen“ gewählt hat,
e. als Geprüfter Immobilienfachwirt oder als Geprüfte Immobilienfachwirtin,
f. als Geprüfter Bankfachwirt oder als Geprüfte Bankfachwirtin,
g. als Geprüfter Fachwirt oder Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung oder
h. als Geprüfter Fachwirt oder Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen;
f. als Geprüfter Bankfachwirt oder als Geprüfte Bankfachwirtin,
g. als Geprüfter Fachwirt oder Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung oder
h. als Geprüfter Fachwirt oder Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen;
2. ein Abschlusszeugnis als Finanzfachwirt (FH) oder Finanzfachwirtin (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt;
3. ein Abschlusszeugnis als Geprüfter Fachberater oder Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
(2) Der erfolgreiche Abschluss eines mathematischen, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Berufsakademie wird als Nachweis anerkannt, wenn die erforderliche Sachkunde bei der antragstellenden Person vorliegt. Dies setzt in der Regel voraus, dass zusätzlich zu dem Abschluss nach Satz 1 eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung nachgewiesen wird.