Aus- und Weiterbildung

Prüfungsablauf und -varianten

Die Prüfung wird in den Kategorien
  • offene Investmentvermögen
  • geschlossene Investmentvermögen
  • Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
durchgeführt und kann auf Antrag des Prüflings auf einzelne Kategorien beschränkt werden.
Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung durchgeführt. Den konkreten Termin und Ort erfahren in der Einladung, die wir Ihnen zusenden. Der Termin für die praktische Prüfung wird erst am Tag der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben, da nur die Personen eine praktische Prüfung ablegen dürfen, die vorab die schriftliche bestanden haben.
Sie können beantragen, vom Ablegen des praktischen Prüfungsteils befreit werden. Beachten Sie hierzu bitte die Festlegungen in § 3 Abs. 5 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB) (FinVermV).

Vollprüfung oder Teilprüfung?
Die Vollprüfung besteht also aus einem schriftlichen Teil, der alle 3 Kategorien umfasst, und einem praktischen Teil in Form eines Prüfungsgespräches.
Die Teilprüfung erfolgt dagegen in einzelnen, vom Prüfling gewählten, Kategorien. Das ist sinnvoll, wenn der Teilnehmer für seine Tätigkeit keinen Sachkundenachweis über alle Katagorien benötigt