Aus- und Weiterbildung

Voraussetzungen, Aufgaben, Entschädigung

Gestalten Sie die berufliche Bildung mit!

Die Qualität der künftigen Fach- und Führungskräfte hängt vom Niveau der Prüfung ab. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft für die Wirtschaft prüfen.
Als Prüfer/-in haben Sie die Gelegenheit, die berufliche Bildung maßgeblich mit zu gestalten:
  • Praxisnähe: Sie tragen mit Ihrem Engagement dazu bei, die IHK-Prüfungen praxisnah auszurichten, indem Sie ihre Erfahrungen aus Ihrer täglichen Praxis einbringen
  • Qualität: Sie sichern die Qualität in Ihrer Branche, indem Sie mit Ihrem Können und Anspruch das Niveau der Prüfung hoch halten
  • Selbstverwaltung: Sie unterstützen die Selbstverwaltung der heimischen Wirtschaft, indem Sie die künftigen Fachkräfte prüfen
  • Erfahrungswerte: Sie sammeln wertvolle Erfahrungen, die für die Aus- und Weiterbildung in Ihrem eigenen Unternehmen nützlich sind
  • Zudem erhalten Sie Zugang zu einem regionalen Netzwerk von Institutionen und Firmen Ihrer Branche.
Dies sind auch wesentliche Gründe dafür, dass die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit freistellen.


Welche Voraussetzungen benötigen Sie?

Sie sollten folgende Voraussetzungen mitbringen:
  • Fachkompetenz (Ausbildung im Prüfungsberuf oder vergleichbare Qualifikation)
  • Mehrjährige Berufspraxis
  • Berufliche Tätigkeit im Bereich der abzunehmenden Prüfung
  • Methodische und berufspädagogische Fähigkeiten (z. B. AEVO Prüfung)
  • Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Termintreue, Verschwiegenheit, Loyalität
  • Persönliche Eignung, um (junge) Menschen zu prüfen (§ 29 BBiG)
Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer /-innen.


Aufgaben der IHK Prüfer /-innen

Die Prüfertätigkeit gliedert sich im Wesentlichen in drei Felder:
  • Die Vorbereitung auf die Prüfung und das damit verbundene Einlesen in Prüfungsordnung, Verordnung, Rahmenlehrplan und vorangegangene Prüfungsaufgaben (z. B. betriebliche Aufträge, Projektarbeiten, Reporte, etc.) sowie das Vertraut machen mit Aufgabenstellungen und das Erarbeiten von Fragestellungen in den entsprechenden Taxonomiestufen.
  • Die Beurteilung der Prüfungsleistung bei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen. Hierbei wird durch schriftliche Aufgaben, praktische Tätigkeiten, ein fallbezogenes Fach- oder Situationsgespräch die Prüfungsleistung erbracht und durch die individuelle Bewertung und Dokumentation der Prüfer /-innen festgehalten.
  • Die Nachbereitung umfasst die Zusammenführung der einzeln dokumentierten Bewertungen und Beschlussfassung des Gesamtergebnisses.
Neben der schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfung kann das Aufgabengebiet von Prüfer/-innen noch weitere Punkte umfassen, wie:
  • Prüfungszulassungen prüfen
  • Aufgabenerstellung
  • Beschließen von Prüfungsaufgaben
  • Teilnahme an Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vorbereitung und Abstimmung der Prüfungen
  • Aufsichtsführung bei schriftlichen Prüfungen
  • Stellungnahmen
Sie entscheiden selbst, wie viele Aufgaben Sie übernehmen möchten und wie viel Zeit Sie in dieses Ehrenamt investieren. Die meisten Prüfer/-innen sind vier oder fünf Tage pro Jahr im Einsatz.

Entgegenkommen für Ihren Zeitaufwand

Als IHK Prüfer/-in erhalten Sie selbstverständlich eine Entschädigung für Ihren Zeitaufwand, die Fahrtkosten und für sonstige Auslagen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in unserer Entschädigungsregelung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB).

Jetzt IHK-Prüfer/-in werden!

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann füllen Sie bitte einfach unser Online-Formular aus! Wir treten mit Ihnen in Verbindung.