Enschädigung für Prüfer
Prüferentschädigung Online
Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung der Prüferentschädigung ab dem 1. Januar 2023 nur noch online möglich ist.
Hier können Sie Ihre Prüferentschädigung geltend machen. Aber unser Prüferportal bietet noch viel mehr an Funktionen. Was es alles kann, sehen Sie in unserer Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 908 KB).
zur Online-Prüferentschädigung (für registrierte Nutzer)
Hinweis: Sollten Sie das Portal längere Zeit nicht genutzt haben, müssen Sie sich ggf. über die Funktion “Passwort vergessen” zunächst ein neues Passwort vergeben.
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Was Sie beachten sollten!
- Bitte rechnen Sie Ihren Prüfereinsatz immer zeitnah ab.
- Sofern Sie einen Termin wahrgenommen haben, der nicht in Ihrem Account angezeigt wird, können sie ihn über das “+”-Symbol unten links selbständig anlegen.
- Alle Einsätze (Termine) eines Jahres müssen bis spätestens 15. Februar des Folgejahres von Ihnen abgerechnet worden sein. Andernfalls verfällt der Anspruch auf eine Zahlung.
- Eine Übersicht Ihrer Einnahmen aus der ehrenamtlichen Tätigkeit können Sie direkt aus Ihrem Account ausdrucken und Ihren Steuerunterlagen beifügen. Achten Sie bitte darauf, dass vorab alle Termine des betreffenden Jahres abgerechnet worden sind.