Aus- und Weiterbildung

FAQ's für Prüfer

Wie lange erfolgt eine Berufung als Prüfer?

Eine Berufungsperiode dauert 5 Jahre. Je nachdem, wann Sie Ihre Prüfertätigkeit beginnen, wird diese bis zum Ende der jeweiligen Berufungsperiode erfolgen (aktuell bis zum 30.04.2024).

Wie ist ein Prüfungsausschuss zusammengesetzt?

Ein Prüfungsausschuss besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern, einem Arbeitnehmervertreter, einem Arbeitgebervertreter und einem Lehrer. Die ordentlichen Mitglieder haben Stellvertreter.

Welche Aufgaben habe ich als Prüfer?

Als Mitglied im Prüfungsausschuss ermitteln und bewerten Sie die Prüfungsleistungen und entscheiden verbindlich über Prüfungsergebnisse. Zudem erstellen Sie Prüfungsaufgaben und entscheiden in Grenzfällen über die Zulassung zur Prüfung.

Wie viel Zeit muss ich für die Prüfertätigkeit einplanen?

Sie entscheiden selbst, wie viel Zeit Sie uns zur Verfügung stellen. Das Engagement unserer Prüfer/innen bewegt sich in der Regel zwischen zwei und acht Tagen jährlich.

Welche Vorteile habe ich von einer Prüfertätigkeit?

Das ehrenamtliche Engagement in einem Prüfungsausschuss hat viele positive Aspekte. Unter anderem leisten Sie einen verantwortungsvollen Beitrag zur Nachwuchsbildung, erweitern Ihren Horizont durch den ständigen Austausch mit anderen Prüfern, nehmen zahlreiche Anregungen für Ihren Arbeitsalltag mit. Sie erhalten für Ihr Unternehmen den Zugang zu einem regionalen Netzwerk von Institutionen und Firmen Ihrer Branche.

Was benötige ich für meine Tätigkeit als Prüfer, muss ich mich speziell vorbereiten?

Grundsätzlich sollten Sie sich mit der IHK-Prüfungsordnung sowie der Verordnung zum jeweiligen Beruf vertraut machen. Alle sonstigen Unterlagen erhalten Sie vor der Prüfung von unserem Prüfungskoordinator. Wir bieten zudem jährlich kostenfreie Seminare für unsere Prüfer an, zu den Themen Rechtskunde, Bewertung von Prüfungsleistungen und Aufsichtsführung.

Wann und wie werde ich über die Prüfungstermine informiert?

Sie erhalten die Prüfungstermine für die jeweilige Prüfungsperiode gesammelt per Post an Ihre Privatadresse. Selbstverständlich ist uns klar, dass Sie nicht immer alle Termine wahrnehmen können, daher ist es für uns wichtig, von Ihnen eine schnelle Information über Ihre Teilnahme zu erhalten, um ggf. eine Vertretung für Sie zu organisieren.
Bekomme ich den Zeitaufwand vergütet?
Vergütet wird der Zeitaufwand zuzüglich der Reisezeit. Momentan können Sie hierfür einen Betrag von 7,00 € sowie Fahrtkosten abrechnen.

Bis wann muss ich meine Prüferentschädigung abgeben?

Den Entschädigungsantrag sollten Sie bitte unmittelbar nach der Prüfung stellen, spätestens aber bis zum 15.02. des Folgejahres. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Prüferabrechnung. Ihre persönlichen Zugangsdaten senden wir Ihnen auf Anforderung zu.

Gibt es einen Steuerfreibetrag?

Ja, der Steuerfreibetrag für Prüfer/-innen liegt bei 2.400,00 €/Jahr bzw. 720,00 €/Jahr als Prüfungsaufsicht.

Bin ich im Schadensfall versichert?

Im Rahmen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Prüfer/innen insbesondere über die Berufsgenossenschaft, aber auch über eine Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadensversicherung durch die IHK abgesichert.


Für weitere Fragen, steht Ihnen das Team des IHK Prüfungsservice gerne zur Verfügung.