Aus- und Weiterbildung

Ausbildungsnachweise in der Prüfung


Frage:
Dürfen die Prüfer/innen Einsicht in die schriftlichen Ausbildungsnachweise nehmen?
Antwort:
Nein, denn aus dem BBiG ergibt sich kein Recht und keine Aufgabe für die Prüfer/innen hinsichtlich einer Einsichtnahme in die Ausbildungsnachweise der Azubis.
Dieses grundsätzliche “Kontrollrecht” haben lediglich die Bildungsberater der IHK.