Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsnachweise in der Prüfung
Frage:
Dürfen die Prüfer/innen Einsicht in die schriftlichen Ausbildungsnachweise nehmen?
Dürfen die Prüfer/innen Einsicht in die schriftlichen Ausbildungsnachweise nehmen?
Antwort:
Nein, denn aus dem BBiG ergibt sich kein Recht und keine Aufgabe für die Prüfer/innen hinsichtlich einer Einsichtnahme in die Ausbildungsnachweise der Azubis.
Dieses grundsätzliche “Kontrollrecht” haben lediglich die Bildungsberater der IHK.
Nein, denn aus dem BBiG ergibt sich kein Recht und keine Aufgabe für die Prüfer/innen hinsichtlich einer Einsichtnahme in die Ausbildungsnachweise der Azubis.
Dieses grundsätzliche “Kontrollrecht” haben lediglich die Bildungsberater der IHK.