Aus- und Weiterbildung

Meisterbonus

Der Freistaat Thüringen gewährt für erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfungen den „Meisterbonus“. Er wird in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Absolvent gezahlt.
Den Meisterbonus können Absolventen erhalten, die eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit DQR-Niveau 6 und 7 bei einer Industrie- und Handelskammer im Freistaat Thüringen erfolgreich abgelegt haben.
Der Meisterbonus wird gefördert durch den Freistaat Thüringen.