Aus- und Weiterbildung
Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO)
Prüfungs- und Anmeldeschlusstermine
schriftliche Prüfung | Anmeldeschluss *) | die mündliche Prüfung erfolgt im Zeitraum **) |
05.11.2024 | abgelaufen | 06.11. – 30.11.24 |
04.12.2024 | Leider bereits ausgebucht! | 05.12.24 – 31.01.25 |
05.02.2025 | 30.12.2024 | 05.02. – 28.02.25 |
05.03.2025 | 01.02.2025 | 05.03. – 31.03.25 |
02.04.2025 | 30.03.2025 | 02.04. – 30.04.25 |
07.05.2025 | 01.04.2025 | 07.05. – 31.05.25 |
04.06.2025 | 02.05.2025 | 04.06. – 30.06.25 |
06.08.2025 | 01.07.2025 | 06.08. – 31.08.25 |
03.09.2025 | 01.08.2025 | 03.09. – 30.09.25 |
01.10.2025 | 01.09.2025 | 01.10. – 31.10.25 |
04.11.2025 | 30.09.2025 | 04.11. – 30.11.25 |
03.12.2025 | 30.10.2025 | 03.12.25 – 31.01.26 |
*) Nach Ablauf des angegebenen Termins ist keine Aufnahme in das Prüfungsverfahren mehr möglich.
**) Den genauen Termin Ihrer mündlichen Prüfung erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 14 Tage vor der schriftlichen Prüfung. Die Festlegung des Termins erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
**) Den genauen Termin Ihrer mündlichen Prüfung erhalten Sie mit Ihrer Einladung ca. 14 Tage vor der schriftlichen Prüfung. Die Festlegung des Termins erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 226,- Euro.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Unternehmen oder jemand anderes für Sie die Prüfungsgebühr bezahlt, müssen Sie uns eine Gebührenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 24 KB) einreichen.
Anmeldung zur Prüfung
In unserem Fortbildungs-Infocenter können Sie sich als neuer Teilnehmer registrieren und sich online zur Prüfung anmelden.
Sie nutzen das Fortbildungs-Infocenter bereits? Dann können Sie sich über den folgenden Link direkt zur Prüfung anmelden.
Befreiung von der schriftlichen Prüfung
Wenn Sie eine IHK-Fortbildungsprüfung erfolgreich absolviert haben, die die Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsverordnung vorsieht, reichen Sie uns bitte zusammen mit Ihrer Prüfungsanmeldung einen Nachweis über die absolvierte Fortbildungsprüfung ein.
Bitte beachten Sie:
- Die Möglichkeit der Befreiung ist vorwiegend in neueren Verordnungen vorgesehen worden. Absolventen älterer Fortbildungsprüfungen können nicht befreit werden.
- In der Regel ist auf dem Zeugnis über Ihren Fortbildungsabschluss ein entsprechender Vermerk aufgebracht, wenn Sie vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung befreit werden können. Ist kein Vermerk vorhanden, können Sie davon ausgehen, die AEVO-Prüfung vollständig abzulegen.
- Eine Befreiung ist immer nur vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung möglich, nicht vom praktischen Teil.
- Im Falle einer Befreiung entstehen 50% der oben angegebenen Prüfungsgebühr.
Beispielsweise sehen die folgenden Verordnungen, die zum 1.10.2020 erlassen wurden, eine Befreiung vom schriftlichen Teil der AEVO-Prüfung vor:
- Geprüfter Bankfachwirt
- Geprüfter Bilanzbuchhalter
- Geprüfter Handelsfachwirt
- Geprüfter Immobilienfachwirt
- Geprüfter Industriefachwirt
- Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr- und Logistik
- Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen
- Geprüfter Technischer Fachwirt
- Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
- Geprüfter Fachwirt für Gesundheits- und Sozialwesen
Testprüfung
Der schriftliche Teil der AEVO-Prüfung wird als PC-Prüfung durchgeführt. Hier stellen wir Ihnen eine Testprüfung zur Verfügung.