Aus- und Weiterbildung

Validierung beruflicher Kompetenzen


Berufliche Validierung – Was ist das und warum ist es wichtig?

Die Berufliche Validierung richtet sich an Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind.
Viele Menschen eignen sich während ihres Arbeitslebens berufliches Wissen und berufliche Fertigkeiten an, die nicht in jedem Fall durch Dokumente, wie z.B. ein Prüfungszeugnis, belegt werden können. Gerade für Quereinsteiger und Ungelernte ist es daher oft schwierig, ihre beruflichen Kompetenzen nachzuweisen.
Die Berufliche Validierung dient dazu, das vorhandene Know-How dieser Personen sichtbar zu machen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Am Ende des Validierungsprozeses steht ein Zertifikat, mit dem die Fähigkeiten und Qualifikationen nachgewiesen werden können, ohne an einer traditionellen Ausbildung oder Umschulung teilgenommen zu haben.

Wie funktioniert Berufliche Validierung?

Berufliche Validierung besteht aus den folgenden vier Schritten:
  • Identifizierung: Sie identifizieren Ihre beruflichen Kompetenzen, die Sie durch verschiedene Lernwege erworben haben, wie z.B. Arbeitserfahrung, Freiwilligenarbeit, Hobbys, etc.
  • Dokumentation: Sie sammeln und organisieren Beweise für Ihre beruflichen Kompetenzen, wie z.B. Arbeitsproben, Zeugnisse, Referenzen, etc.
  • Bewertung: Sie lassen Ihre beruflichen Kompetenzen von einer anerkannten Stelle bewerten, die die relevanten Standards und Kriterien anwendet (z.B. der IHK).
  • Zertifizierung: Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihre beruflichen Kompetenzen bescheinigt.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren richtet sich an Personen mit
  • einer einschlägigen Berufserfahrung, die nachgeweisen werden kann
  • einem Mindestalter von 25 Jahren.
Im Wesentlichen läuft das Verfahren wie folgt ab:
  1. Die IHK berät Sie.
  2. Sie beschreiben Ihre erworbenen Kompetenzen.
  3. Gemeinsam wird ein Referenzberuf festgelegt.
  4. Sie vergleichen Ihre Kompetenzen mit den Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs.
  5. Sie reichen ihre Antragsunterlagen bei der IHK ein.
  6. Die IHK wertet die Antragsunterlagen aus und informiert Sie über das Ergebnis.
  7. Gemeinsam mit Berufsexperten wird ein Beratungsgespräch zur Fremdbewertung, d.h. zur praxisbezogenen Kompetenzfeststellung durchgeführt.
  8. Nach dem Gespräch legen Sie fest, in welchem Tätigkeitsbereich die Fremdbewertung durchgeführt werden soll.
  9. In der Fremdbewertung zeigen Sie den Berufsexperten an Hand von praxisnahen Aufgaben auf, über welche beruflichen Kompetenzen Sie verfügen.
  10. Sie erhalten von der IHK ein Zertifikat über die teilweise oder volle Gleichwertigkeit ihrer Berufskompetenzen mit dem Referenzberuf.

Ab wann können Sie sich für eine Berufliche Validierung anmelden?

Das Gesetz zur Beruflichen Validierung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Schon bald können Sie sich hier auf dieser Website über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Kosten informieren.
Bis zum 31.10.2024 läuft noch das bisherige Projekt “Valikom”, über das Sie sich über den folgenden Link informieren können. Beachten Sie jedoch, dass Anmeldungen zu Valikom leider nicht mehr möglich sind.