Aus- und Weiterbildung
Stellungnahmen Politik
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Thüringer Industrie- und Handelskammern hat zu nachfolgenden Themen des Thüringer Landtages Stellung genommen:
Verordnung zur Vereinheitlichung der Organisation sowie der Unterrichtsgestaltung in der Sekundarstufe I und II
Die vollständige Stellungnahme der LAG Thüringer Industrie- und Handelskammern finden sie recht im Downloadbereich oder direkt über diesen LINK.
Thüringer Berufsschulordnung
Entwurf der Dritten Änderungsverordnung zur Thüringer Berufsschulordnung
Stellungnahme:
- Die LAG begrüßt und unterstützt das Ziel, ein zusätzliches voraussetzungsloses Bildungsangebot für Migrantinnen und Migranten zu schaffen, die im Aufnahmeschuljahr das 16. Lebensjahr vollenden und keinen zehnjährigen Schulbesuch nachweisen können. Damit werden für eine wichtige Zielgruppe der dualen Ausbildung sprachliche Voraussetzungen geschaffen, um anerkannte Berufsabschlüsse zu erreichen. Alle bisherigen Erfahrungen zur Integration von Migrantinnen und Migranten belegen mit Nachdruck die erforderlichen sprachlichen Kenntnisse mindestens auf Sprachniveau B 1, besser B2. Vorklassen mit dem entsprechenden Umfang an Sprachunterricht können diese Lücken schließen.
- Die flexible Gestaltung zur Einrichtung von Vorklassen an den Berufsschulen, die Wechselmöglichkeiten aus den Vorklassen in das Berufsvorbereitungsjahr und ein 30- tägiges Praktikum werden ausdrücklich begrüßt. Damit werden die individuellen Voraussetzungen der Schüler*innen berücksichtigt und einer u. U. schwierigen sozialen und pädagogischen Situation zur Führung der Klassen für die Lehrer*innen vorgebeugt. Gleichzeitig haben die Schüler*innen dieser Vorklassen unmittelbar einen praktischen Bezug zur wirtschaftlichen Realität und den konkreten Chancen ihrer beruflichen Perspektiven.
- Der Entwurf der Dritten Änderungsverordnung zur Thüringer Berufsschulordnung sieht vor, dass „die konkrete Ausgestaltung der Klassen, beispielsweise eine Binnendifferenzierung oder Aufteilung in verschiedene Klassen (..), der Schulleitung (obliegt) und (..) unter anderem von derzeit, bis zu einer Änderung des Meldegesetzes, nicht schätzbaren Schülerzahl abhängen (wird)." Andererseits sollen die Berufsschulen eine variable Stundentafel vorsehen und die unterschiedlichen sprachlichen und allgemeinbildenden Voraussetzungen der Schüler*innen berücksichtigen. Hier wird von den Berufsschulen, den Direktor*innen und den Kollegien die Quadratur des Kreises erwartet. Offensichtlich fehlt die entsprechende Regelung zur organisatorischen und personellen Absicherung der genannten Ziele u. a. in der Thüringer Schulordnung.
Die LAG sieht die Herausforderungen und die Notwendigkeit zur sprachlichen Entwicklung von jungen Migrantinnen und Migranten als notwendige Entwicklung zur weiteren Stärkung der Fachkräftebasis der Wirtschaft und unterstützt das fachliche Ziel zur Änderungsverordnung zur Thüringer Berufsschulordnung. Gleichzeitig fehlen die organisatorischen und personellen Entwicklungen zur Umsetzung der Ziele völlig. Zu diesen Schwerpunkten bedarf es dringend der Ergänzung der vorliegenden Änderungsverordnung.
Qualitätsentwicklung Thüringer Berufsschulen
Die duale Ausbildung ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Ausbildungsart und wird zwischen den dualen Partnern Betrieb/Unternehmen und der berufsbildenden Schule (hier: Schulform Berufsschule) umgesetzt. Das duale System genießt weltweit hohe Anerkennung und bildet für den Wirtschaftsstandort Thüringen mit seiner spezifischen Betriebs- bzw. Unternehmensstruktur das Rückgrat der Fachkräftesicherung.
Dem Lernort Berufsschule fällt hier als wichtigem Bestandteil der Berufsausbildung eine zentrale Rolle zu. Insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherung des Fachkräftenachwuchses für Thüringen sollte die Landesregierung daher ihr Augenmerk verstärkt auf diese Schulform richten. Denn diese ermöglicht die optimale Verbindung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung, unter Beachtung der Lernortkooperation zwischen den beteiligten Akteuren.
Dem Lernort Berufsschule fällt hier als wichtigem Bestandteil der Berufsausbildung eine zentrale Rolle zu. Insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherung des Fachkräftenachwuchses für Thüringen sollte die Landesregierung daher ihr Augenmerk verstärkt auf diese Schulform richten. Denn diese ermöglicht die optimale Verbindung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung, unter Beachtung der Lernortkooperation zwischen den beteiligten Akteuren.
Um diese Entwicklungen nachhaltig und zielorientiert zu gestalten, hat der LAB die für nachfolgenden Themen Empfehlungen an die Landesregierung formuliert.
I. Berufsschulnetz optimieren
II. Personal – Alle Ressourcen nutzen
III. Digitale Möglichkeiten nutzen, technische Ausstattung sichern und baulichen Zustand der Berufsschulen und der Schulgelände verbessern
IV. Inklusion und Integration fördern und ermöglichen
V. Eigenverantwortung und Qualitätsmanagement an Berufsschulen stärken
Schulen in freier Trägerschaft
Anhörung Gesetzentwürfe zur „Änderung des Zweiten Gesetzes des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft"
- Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 7/1992
- Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 7/1999
- Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 7/2035
- Gesetzentwurf der Fraktion die LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/2047.
Stellungnahme:
- Die LAG begrüßt die Aktivitäten zur Reform der fachlichen und finanziellen Grundlagen der Landesförderung für die Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen. Gleichzeitig sind die Grenzen einer Pauschalförderung sichtbar und finden nicht die Zustimmung der LAG.
- Die LAG unterstützt die Intension, den Status Quo für ein Jahr, bis 31.12.2021, fortzuschreiben und diesen Zeitraum zur genauen Analyse der Ein- und Ausgabensituation der insgesamt 165 Schulen in freier Trägerschaft in Thüringen zu nutzen. Auf dieser Grundlage wird sowohl der tatsächliche Bezug zu den Kosten eines vergleichbaren Schülers an staatlichen Schulen sichtbar als auch eine realistische Kalkulation der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft in allen Ausprägungen berücksichtigt.
- Die auf dieser Grundlage zu ermittelnden Fördersätze sollten, wie im Gesetzentwurf der FDP vorgeschlagen, durch externe Begutachtung im Fünfjahresrhythmus geprüft und ggf. neu festgelegt werden.
- Die LAG unterstützt ausdrücklich den im Gesetzentwurf der CDU formulierten Anspruch der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der Qualität des Unterrichts und der Einhaltung von einheitlichen Bildungsstandards erhöht.
- Das für die staatlichen Schulen bereits eingerichtete und genutzte Schulbudget muss nach Auffassung der LAG auch den Schulen in freier Trägerschaft zur Verfügung stehen, um individuelle Bedarfe und Fördermöglichkeiten für die Schüler einsetzen zu können.
Insgesamt ist es aus der Sicht der LAG wesentlich, den Entscheidungsprozess zur weiteren Förderung der Schulen in freier Trägerschaft auf der Basis der aktuellen Anforderungen an Bildung in allen Schularten voranzutreiben. Dabei ist die Zeitschiene zur abschließenden Entscheidung bis spätestens 31.12.2021 zwingend. Die Schulen in freier Trägerschaft benötigen Planungssicherheit, um die aktuellen Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung und Flexibilisierung zu erfüllen.
Thüringer Regelschulen
- „Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken - Fundament für die Fachkräfte von morgen“, Antrag der CDU, Drucksache 7/132 und
- „Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen“, Antrag der Fraktion DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 7/938 sowie des
- Änderungsantrages der Fraktion der FDP
Stellungnahme:
- Die LAG begrüßt und unterstützt das Ziel beider Anträge zur Sicherung der Unterrichtsdurchführung und der Qualität des Unterrichts an Thüringer Schulen.
- Die klare Konzentration auf leistungsgerechte und leistungsbezogene Arbeit mit den Schülern, die Förderung leistungsschwächerer Schüler mit allen bestehenden und bereits eingeführten Instrumenten, wie u. a. durch die Schulsozialarbeit sowie die politische, soziale und gesellschaftliche Bildung als fester Bestandteil der Unterrichtsgestaltung finden die ausdrückliche Unterstützung und Zustimmung.
- Die verpflichtende Umsetzung des § 47a des Thüringer Schulgesetzes „Berufliche und arbeitsweltliche Orientierung“ zur Stärkung der Berufsorientierung an allen Schularten ist für die LAG einer der wesentlichen Schlüssel zur Fachkräfteentwicklung in Thüringen. Der unmittelbare Praxisbezug über Querschnittsthemen im Unterricht und Praktikumseinsätze in der Wirtschaft müssen in allen Schularten mit gleicher Intensität und Konsequenz entwickelt werden sowie personell und finanziell ausgestattet sein.
- Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie sowie konkreter digitaler Lehr- und Lernmethoden ist schnell und für alle Schularten zu sichern.
- Sprachförderung als immanenter Bestandteil schulischer Bildung muss in allen Finanzierungsmöglichkeiten, so auch durch das Schulbudget, unbürokratisch und methodisch vielfältig eingeschlossen sein. Das trifft auf alle Schüler - mit und ohne Migrationshintergrund - und auf alle Schularten zu.
Einen erneuten Diskussionsprozess zu Schularten halten die Thüringer Industrie- und Handelskammern für nicht notwendig. Vielmehr sollte die bereits benannte praxisnahe Berufsorientierung in allen Schularten, besonders den Gymnasien, weiter gestärkt werden.