Aus- und Weiterbildung
Zeugnisse in der dualen Ausbildung
Beim Abschluss der Ausbildung haben Auszubildende einen Anspruch auf folgende Zeugnisse:
Das Prüfungszeugnis (IHK-Zeugnis)
Das Prüfungszeugnis ist lernortübergreifend und wird von der IHK ausgestellt. Es enthält die Ergebnisse der Abschlussprüfung und dient gleichzeitig als Nachweis über den Erwerb des Berufsabschlusses.
Das Ausbildungszeugnis
Das Ausbildungszeugnis ist ein lernortspezifisches Zeugnis. Es wird vom Ausbildungsbetrieb ausgestellt und beruht auf den Langzeitbeobachtungen und den Beurteilungen während der gesamten Ausbildung. Es wird in einfacher oder, auf Verlangen des Auszubildenden, in qualifizierter Form erstellt. Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden enthalten. Die qualifizierte Form enthält zusätzliche Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten.
Das Berufsschulzeugnis
Das Berufsschulzeugnis ist ein lernortspezifisches Zeugnis. Es wird von der Berufsschule ausgestellt und beruht auf einer kontinuierlichen Leistungsfeststellung während des Berufsschulunterrichts.