Aus- und Weiterbildung
Weitere Auskünfte erteilt das Team Bildungsberatung IHK Erfurt (Tel.: 0361 34 84 160).
Höchstzulässige Ausbildungszeit
für Jugendliche gilt:
- Die tägliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden (§ 8 Abs. 1 JArbSchG).
- Die wöchentliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 40 Stunden (§ 8 Abs. 1 JArbSchG).
für Erwachsene gilt:
- Die tägliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 10 Stunden (§ 3 ArbZG).
- Die wöchentliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 48 Stunden (§ 3 ArbZG).
Weitere Auskünfte erteilt das Team Bildungsberatung IHK Erfurt (Tel.: 0361 34 84 160).
verwendete Abkürzung: | |
BBiG
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Berufsbildungsgesetz
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JArbSchG
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Jugendarbeitsschutzgesetz
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ArbZG
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Arbeitszeitgesetz
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