Aus- und Weiterbildung

Höchstzulässige Ausbildungszeit


für Jugendliche gilt:
  • Die tägliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden (§ 8 Abs. 1 JArbSchG).
  • Die wöchentliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 40 Stunden (§ 8 Abs. 1 JArbSchG).

für Erwachsene gilt:
  • Die tägliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 8 Stunden, mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 10 Stunden (§ 3 ArbZG).
  • Die wöchentliche höchstzulässige Ausbildungszeit beträgt 48 Stunden (§ 3 ArbZG).



Weitere Auskünfte erteilt das Team Bildungsberatung IHK Erfurt (Tel.: 0361 34 84 160).

verwendete Abkürzung:
BBiG
Berufsbildungsgesetz
JArbSchG
Jugendarbeitsschutzgesetz
ArbZG
Arbeitszeitgesetz