Aus- und Weiterbildung
Umschulungen
Wer schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, in seinem Berufsfeld aber aus verschiedenen Gründen nicht mehr aktiv werden kann, hat die Möglichkeit im Rahmen einer Umschulung einen neuen Beruf zu erlernen. Die im Regelfall von den Arbeitsverwaltungen finanzierten Einzelumschulungen dauern zwei Jahre und orientieren sich am regionalen Bedarf. Ziel ist ein Berufsabschluss nach Berufsbildungsgesetz, analog der dualen Ausbildung.
Mit einer beruflichen Umschulung soll die Wiedereingliederung der Umzuschulenden in das Berufs- und Arbeitsleben realisiert werden. Damit dies gelingen kann sind geeignete Umschulungsstätten, qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder sowie sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungspläne notwendig. Nur so kann eine qualifizierte, den gesetzlichen Bestimmungen folgende Umschulung erfolgreich umgesetzt werden.
Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, die Eignung der Umschulungsstätten festzustellen und Umschulungsmaßnahmen zu überwachen.
Bitte beachten und nutzen Sie die folgenden Hinweise und Formulare für die Vorbereitung und Durchführung Ihrer Umschulungsmaßnahme.
Unterlagen, die Sie für die Beantragung von Umschulungen benötigen:
Umschulungsvertrag und weitere Formulare
- Digitaler Ausbildungs- und Umschulungsvertrag (DAV) (Nr. 5726150)
- Umschulungsvertrag 2024 PDF-Formular ausfüllbar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 540 KB) (Nr. 6243278)
- Antrag auf Löschung eines Ausbildungsverhältnisses (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB) (Nr. 397614)
- Teilnahme von Umschülern an der Zwischenprüfung (Nr. 4636258)