Aus- und Weiterbildung

Die AzubiCard in öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen


ACHTUNG: Die AzubiCard ist KEINE Fahrkarte.
Du kannst sie jedoch nutzen, um beispielsweise vergünstigte Tickets für die öffentlichen Verkehrsmitteln in Thüringen zu kaufen, wie es sie mitunter für Schüler, Studenten und Azubis gibt. Wir erklären Dir, was Du dabei beachten musst!
Hast Du ein Ticket durch Vorlage der AzubiCard erworben, musst Du auch jederzeit nachweisen können (beispielsweise bei einer Fahrscheinkontrolle), dass Du im Besitz der AzubiCard bist und das diese gültig ist. Das gilt auch für die digitale AzubiCard und in Regionen mit einem schlechten mobilen Handyempfang. Daher bitten wir Dich:
  • Öffne Deine digitale AzubiCard mindestens 1x monaltlich und mach davon am Handy einen Screenshot. Auf dem Screeshot siehst Du ein Abrufdatum. Ab diesem Datum ist der Screenshot jeweils einen Monat lang gültig!
Wenn Du sehen möchtest, was Du mit Deiner AzubiCard bundesweit alles unternehmen kannst, dann folge diesem Link: AzubiCard
Achtung: Die personengebundene AzubiCard dient zur Vorlage bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, um ggf. Ermäßigungen und Sonderkonditionen zu erhalten. Ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.