Aus- und Weiterbildung

Das sollten Auszubildende wissen!


Ihr Ausbildungsvertrag
Zu jeder Ausbildung muss vor Ausbildungsbeginn ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei schreibt das Berufsbildungsgesetz gewisse Mindestinhalte vor, wie Ausbildungsbeginn und ‑ende, Dauer der Ausbildung, Vergütung und Probezeit. Unterschrieben wird der Vertrag vom Unternehmen und Ihnen. Sind Sie minderjährig, benötigen Sie die Unterschrift auch von den Eltern.
Ihr Ausbildungsplan
Die Ausbildung soll geordnet ablaufen. Deshalb muss jedes Unternehmen zum Beginn der Ausbildung einen Ausbildungsplan – auch sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung genannt – erstellen. Eine Kopie davon erhalten Sie als Auszubildender.
Ihr erstes Geld – Die Ausbildungsvergütung
Die vom Unternehmen gezahlte Ausbildungsvergütung muss angemessen sein und mindestens jährlich ansteigen. Ist das Unternehmen tarifgebunden, richtet sich die Höhe der Vergütung nach den Tarifverträgen. In allen anderen Fällen darf die Vergütung bis zu 20 Prozent unter der für die Branche üblichen Vergütung liegen. Ab jetzt stehen Sie auf eigenen Beinen und verdienen Ihr eigenes Geld.
Ihre Probezeit
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern. Innerhalb dieser Periode darf das Ausbildungsverhältnis von jedem Vertragspartner ohne Angabe weiterer Gründe gekündigt werden. Treffen Sie eine solche Entscheidung mit viel Augenmaß und besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihren Eltern.
Ihre regelmäßige Ausbildungszeit
Unter der regelmäßigen täglichen (oder wöchentlichen) Ausbildungszeit versteht man die Zeit, die Sie am Ausbildungsplatz zubringen. Die offiziellen Pausen zählen hier nicht mit dazu, wohl aber die Berufsschulzeiten.
In tarifgebundenen Unternehmen gelten die Festlegungen im jeweiligen Tarifvertrag. Für alle anderen Unternehmen gelten die Regelungen des Arbeitsgesetzes. Danach darf Ihre regelmäßige Ausbildungszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz mit anderen Vorgaben.
Ihr Urlaubsanspruch
Die Zahl der Urlaubstage ist im Ausbildungsvertrag festgelegt und richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz oder, für Jugendliche, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Tarifliche Festlegungen können jedoch auch was anderes bestimmen.
Ihre Pausen
Jeweils nach sechs bis neun Stunden Arbeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Für Jugendliche (unter 18 Jahren) gilt ein Mindestanspruch von 60 Minuten Pause je Arbeitstag.
Ihre Überstunden
Sie sind zulässig, soweit die zu leistende Arbeit dem Ausbildungszweck dient. Allerdings muss vorab der Betriebsrat zustimmen (sofern dieser existiert) und es muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart werden. Auch als Auszubildender müssen Sie ab und zu Überstunden machen.
Ihr Berufsschulunterricht
Das Unternehmen muss Sie zum Besuch der Berufsschule freistellen und Sie anhalten, die Schule zu besuchen. Die Zeit, die Sie in der Berufsschule verbringen, gilt als Arbeitszeit. Das betrifft auch die Pausen zwischen den Stunden und die Zeit für die Wegstrecke zur Schule und zurück. An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden darf keine Beschäftigung mehr im Unternehmen erfolgen.
Ihre Arbeitskleidung
Für Arbeitskleidung und deren Reinigung sind Sie prinzipiell selbst verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es für spezielle Schutzkleidung. Diese muss vom Arbeitgeber bereitgestellt und gereinigt werden.
Ihre Arbeitsmittel
Zu Ihren Arbeitsmitteln zählen Werkzeuge und Materialien. Für deren Bereitstellung ist der Arbeitgeber zuständig, auch sofern diese für Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt werden. Materialien, die ausschließlich für die Berufsschule benötigt werden, zählen hier jedoch nicht dazu.
Ihr Ausbildungsnachweis
Jeder Auszubildende muss einen Ausbildungsnachweis führen, in den die Inhalte der Ausbildung im Unternehmen sowie in der Berufsschule eingetragen werden. Unterschrieben wird der Ausbildungsnachweis von Ihnen und Ihrem Ausbilder (bzw. Berufsschullehrer). Hier können Sie verschiedene Muster für Ausbildungsnachweise herunterladen. In welcher Form der Ausbildungsnachweis geführt wird, legt Ihr Unternehmen fest.