Aus- und Weiterbildung
Umwelttechnische Berufe modernisiert
4 Umwelttechnische Berufe modernisiert
Systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur – Fachkräfte in den umwelttechnischen Berufen arbeiten in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen: in der Wasserversorgung, der Abwasserbewirtschaftung, der Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie in der Pflege und Wartung von Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen. Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der vier Ausbildungsordnungen erforderlich gemacht.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnungen dieser Berufefamilie modernisiert. Die vier neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft.
Mit der Modernisierung erhalten die Berufe zudem neue Abschlussbezeichnungen, welche die durch die Digitalisierung gestiegenen Anforderungen widerspiegeln. Gleichzeitig gibt es in den einzelnen Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem:
- waren bei den Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Wasserversorgung der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser und die Optimierung von Prozessen, um Wasserverluste zu verhindern, wichtige Aspekte im Neuordnungsprozess,
- wird das Berufsprofil der Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Abwasserbewirtschaftung vor dem Hintergrund des Klimawandels um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung erweitert und es kommen weitergehende Reinigungsverfahren hinzu,
- entfallen bei den Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft die bisherigen Schwerpunkte, so dass sie zukünftig vielfältiger einsetzbar sind, und
- die Umwelttechnologen/Umwelttechnologinnen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen werden weiterhin in diesen beiden Schwerpunkten ausgebildet, allerdings haben sich die zeitlichen Richtwerte von 30 auf 42 Wochen erhöht.
Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang hier von 15 auf zwölf Monate. So wird mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte und die erhöhten Anforderungen an die IT-Sicherheit geschaffen. An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt in Zukunft die Gestreckte Abschlussprüfung.
Weitere Informationen:
www.bibb.de/UT-Berufe
www.bibb.de/UT-Berufe