Aus- und Weiterbildung

Mobilitätszuschuss

Mobilitätsförderung für Auszubildende

Zur Mobilitätsförderung sowie zum Ausgleich regionaler Disparitäten wird jungen Menschen, die bislang keinen Wohnortwechsel in Betracht gezogen haben, ein Anreiz geboten, ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region zu verlassen.
Bezuschusst wird die Ausbildungsaufnahme in einer anderen Region durch monatlich zwei Familienheimfahrten während des ersten Ausbildungsjahres durch die Bundesagentur für Arbeit. Es ist hierfür unerheblich, ob die Familienheimfahrten tatsächlich erfolgt sind.
Voraussetzungen
Damit wir die Ausbildungsaufnahme bezuschussen können, müssen folgende Punkte auf dich zutreffen:
  1. förderfähige Berufsausbildung
  2. die Ausbildungsstätte liegt außerhalb des üblichen Tagespendelbereiches (mindestens zwei Stunden Wegezeit für Hin- und Rückfahrt) und
  3. deshalb ist dein Umzug vom bisherigen Wohnort erforderlich.
Deine Beratungs- oder Integrationsfachkraft der Agentur für Arbeit hat nach vorangehender Beratung festgestellt, ob der Zuschuss geeignet ist, die Entscheidung für eine wohnortferne Ausbildung zu unterstützen. Daher ist dein erster Schritt zu einem Zuschuss ein Beratungsgespräch.
Wichtig: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mobilitätszuschuss.
Weitere Informationen und Online-Antrag gibt es bei der Agentur für Arbeit online.