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Nr. 25156
Aus- und Weiterbildung
Ergänzungsausbildung
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.
Was ist die Ergänzungsausbildung? Bedingt durch ihre Spezialisierung können manche Unternehmen nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln. In einem solchen Fall kann die Vermittlung ersatzweise durch einen anderen Betrieb oder einen Bildungsdienstleister erfolgen. Die IHK's in Thüringen haben hierfür gemeinsam mit den Firmenausbildungsverbünden und den Bildungsdienstleistern "Modulkataloge für die Ergänzungsausbildung" erarbeitet. Jeder dieser Kataloge enthält eine Liste an Einzellehrgängen (Modulen). Deren Inhalte sind Bestandteil des Ausbildungsrahmenplansdes betreffenden Berufes.
Die Module sind unter gewissen Voraussetzungen durch eine Zuzahlung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) förderbar. Die Förderrichtlinie finden Sie auf den Seiten des TLVwA.
Zusatzqualifikationen dienen dazu, den Auszubildenden schon während der Ausbildung Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die über die eigentlichen Inhalte des Berufsbildes hinausgehen.
Die Koordinierungsstellen
Für die Koordinierung der Lehrgangsmodule und ihrer fachliche Eignung sowie zur Erfassung von Ergebnisindikatoren wurden Koordinierungsstellen bei den Thüringer Kammern eingerichtet. Sie werden aus Mitteln des europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert. Die Koordinierungsstellen
informieren Unternehmen, Bildungsanbieter und Firmenausbildungsverbünde über den Verfahrensablauf zur Beantragung und Abrechnung der Fördermittel,
legen in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsberatern der Kammern einheitliche Modulkataloge je Beruf bzw. Berufsgruppe fest,
übernehmen die Gesamtkoordination der Maßnahmen, das Berichtswesen über die Prüfungen und Abschlüsse,
prüfen, überwachen und bestätigen die Einhaltung der förderfähigen Tage pro Teilnehmer (Azubi) und die Einhaltung der maximalen Lehrgangsdauer der Module,
überwachen die Qualität der Maßnahmen,
bestätigen gegenüber den Bildungsdienstleistern deren Eignung für die Durchführung von Maßnahmen. (Hinweis: Eine Bildungseinrichtung ist zur Durchführung von Ergänzungsausbildung nur dann geeignet, wenn sie im jeweiligen Beruf die Ausbildungsberechtigung besitzt oder für ein Modul durch den IHK-Bildungsberater zugelassen wurde.)