Regionalpläne
Die Regionale Raumordnungsplanung ist das verbindende Glied zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Regionale Raumordnungspläne (RROP) konkretisieren die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, arbeiten regionsspezifische Struktur- und Entwicklungsprobleme auf und stimmen überregionale Belange mit regionalen Bedürfnissen ab. Als längerfristige, vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklungsplanung vereinen die RROP staatliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kommunale Planungsabsichten.
Regionalplanung ist in Niedersachsen eine kommunale Aufgabe. Zuständig sind Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig.
Zu den Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörden bzw. der Regionalplanungsstellen gehören:
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die Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung der Regionalen Raumordnungsprogramme,
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die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben z.B. über die Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für Ihren Zuständigkeitsbereich,
- die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden z.B. durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.
Die IHK für Ostfriesland und Papenburg vertritt gegenüber den relevanten Planungsträgern abwägend und ausgleichend die Interessen betroffener Gewerbebetriebe. Die IHK setzt sich ein für attraktivere Standortbedingungen für die Wirtschaft und für eine Umsetzung des Planungsgrundsatzes nach § 2 Abs. 2 Ziffer 9 Raumordnungsgesetz (ROG): „Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.“
Derzeit liegen der IHK keine regionale Raumordnungsprogramme zur Stellungnahme vor.