Standortpolitik
Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes, streng formalisiertes Genehmigungsverfahren für ein konkretes raumbedeutsames Einzelvorhaben. Planfeststellungsverfahren erfolgen zum Beispiel für Maßnahmen des Straßenbaus, des Wasserstraßenbaus, der Planung von Schienenneubaustrecken oder auch bei dem Bau oder der Verlängerung einer Start- und Landebahn eines Flughafens.
Geregelt ist das Planfeststellungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz sowie in diversen Fachgesetzen, unter anderem im Bundesfernstraßengesetz.
Im Planfeststellungsverfahren sollen möglichst alle öffentlichen und privaten Belange bezüglich des Vorhabens frühzeitig und umfassend erfasst, abgewogen und deren bestmögliche Vereinbarkeit überprüft werden. Die Besonderheit des Planfeststellungsverfahrens liegt in seiner Konzentrationswirkung: In einem einzigen Verwaltungsakt, im Planfeststellungsbeschluss, werden sämtliche für das Bauvorhaben erforderlichen Genehmigungen erteilt.
Wesentlicher Teil eines Planfeststellungsverfahrens ist das Anhörungsverfahren, in dem jeder Einwendungen vorbringen kann, dessen eigene Belange berührt werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt als Träger öffentlicher Belange in den Anhörungsverfahren darüber hinaus mit Stellungnahmen das gesamtwirtschaftliche Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen.
Die im Anhörungsverfahren eingebrachten Einwendungen werden von der Anhörungsbehörde in einem sich anschließenden 'Erörterungstermin' öffentlich erörtert. Bei Bedarf macht sich die IHK auch hier für die Wirtschaft stark.
Die IHK setzt sich in den Planfeststellungsverfahren für attraktivere Standortbedingungen für die Gewerbebetriebe ein. Sie vertritt dabei abwägend und ausgleichend die wirtschaftlichen Interessen betroffener Gewerbezweige oder Unternehmen.
Derzeit liegen der IHK keine Pläne zur Stellungnahme vor (in Klammern das Ende der Äußerungsfrist).