Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer Güterkraft- und Personenverkehr

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Mindestalter

Die Prüfung Grundqualifikation und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Lastkraftwagen oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter:
Güterkraftverkehr
Fahrerlaubnisklase: C/CE
Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 18 Jahre
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation: 21 Jahre
Fahrerlaubnisklase: C1/C1E
Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 18 Jahre
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation: 18 Jahre
Personenverkehr
Fahrerlaubnisklase: D/DE
Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 21 Jahre
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation: 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km), 23 Jahre
Fahrerlaubnisklase: D1/D1E (bis 16 Sitzplätze)
Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis): 21 Jahre
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation: 21 Jahre
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung, übertragen wir Ihre Daten an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA). Die Qualifizierung wurde in Deutschland bisher durch eine Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Zum 23. Mai 2021 wurde zum Nachweis der Qualifikation der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) im Checkkartenformat eingeführt. Der FQN löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erläuterung der Prüfungsteile

Grundqualifikation Personenverkehr/Güterkraftverkehr
Die uneingeschränkte Prüfung „Grundqualifikation” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation” müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Personenverkehr besitzen.
Grundqualifikation Quereinsteiger Personenverkehr/Güterkraftverkehr
Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.
Grundqualifikation Umsteiger Personenverkehr/Güterkraftverkehr
Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrer ablegen, die bereits eine „Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Personenverkehr” besitzen.
Beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr/Güterkraftverkehr
Theoretische Prüfung
  • Zugelassene Hilfsmittel: Taschenrechner
  • Prüfungsdauer: 90 Minuten
  • Bedingungen für das Bestehen der Prüfung: Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erreicht wurden
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger Personenverkehr/Güterkraftverkehr
Theoretische Prüfung
  • Zugelassene Hilfsmittel: Taschenrechner
  • Prüfungsdauer: 45 Minuten
  • Bedingungen für das Bestehen der Prüfung: Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl von 30 Punkten erreicht wurden
Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger Personenverkehr/Güterkraftverkehr
Theoretische Prüfung
  • Zugelassene Hilfsmittel: Taschenrechner
  • Prüfungsdauer: 60 Minuten
  • Bedingungen für das Bestehen der Prüfung: Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl von 40 Punkten erreicht wurden

Zulassung zur Prüfung

Beschleunigte Grundqualifikation
Regelprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung.
  • Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw” (140 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß Paragraf 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr oder ein Führerschein einer Klasse D vorzulegen.
  • Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Umsteiger” (35 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
  • Wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben wurde, der gültige Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
    bzw.
    wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
  • Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Quereinsteiger” (96 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
  • Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr

 
Grundqualifikation

Regelprüfung
Keine speziellen Voraussetzungen
Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer D-Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
  • Gültiger Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
  • Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
  • Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr

Anmeldung, Termine und Musterprüfung

Die Online-Anmeldung ist hier möglich.
Prüfungstermine 2024
Mittwoch, 10.07.2024
Dienstag, 13.08.2024
Mittwoch, 11.09.2024
Mittwoch, 09.10.2024
Donnerstag, 14.11.2024
Mittwoch, 11.12.2024
Prüfungstermine 2025
Donnerstag, 09.01.2025
Mittwoch, 05.02.2025
Mittwoch, 12.03.2025
Mittwoch, 09.04.2025
Mittwoch, 07.05.2025
Mittwoch, 11.06.2025
Mittwoch, 09.07.2025
Mittwoch, 13.08.2025
Mittwoch, 10.09.2025
Mittwoch, 08.10.2025
Donnerstag, 13.11.2025
Donnerstag, 04.12.2025
(Änderungen vorbehalten)

Hier gelangen sie zu einer Online-PC-Musterprüfung.
Die IHK für Ostfriesland und Papenburg ist zuständig für Prüfungsteilnehmer/innen, die ihren Wohnsitz in unserem IHK-Bereich haben. Falls ihr Wohnort außerhalb liegt, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige IHK. Nutzen Sie dafür den IHK-Finder.