Gastronomie

Neues Verpackungsgesetz betrifft Gastronomie

Pfand auf alle Plastikflaschen, verstärkter Einsatz von Recyclaten und mehr: Das novellierte Verpackungsgesetz, das am 3. Juli in Kraft trat, betrifft viele Unternehmen. Was Gastronomie-Betriebe wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Ab dem 1. Juli 2022 besteht für Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen eine generelle Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID.
Alle Details zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Ab dem 1. Januar 2023 sind Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe etc. verpflichtet, für ihre To-Go-Waren aus Einwegkunststofflebensmittelverpackungen oder Einweggetränkebechern auch eine Mehrwegalternative anzubieten.
Informationen zur Mehrwegpflicht haben wir hier für Sie zusammengestellt.